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Einschränkungen im Straßen- und Radwegverkehr
Haßmersheim. (pm) In Abstimmung mit dem AZV (Abwasserzweckverband) Elz-Neckar, dem Betreiber der Kläranlage Obrigheim, hat sich die Gemeinde Haßmersheim für die Stilllegung der Kläranlage Haßmersheim und den Anschluss an das Kanalnetz des AZV entschlossen. Die Abwasserbehandlung erfolgt zukünftig in der Kläranlage Obrigheim.
Auf dem Gelände der Kläranlage Haßmersheim wird unter Nutzung der bestehenden Bausubstanz ein neues Pumpwerk errichtet.
Die zum Abwassertransport erforderliche Druckleitung wird über eine Länge von insgesamt ca. 1,6 km beidseitig parallel des Neckars verlegt.
Eine Verlegung in einem Graben (offene Bauweise) findet über eine Strecke von ca. 1,2 km beidseitig des Neckars statt. In Höhe der Staustufe Neckarzimmern (nach der Schleuse Neckarzimmern in Richtung Hochhausen) wird der Neckar mittels Düker (Druckleitung zur Unterquerung bzw. Gewässerkreuzung des Neckars) über eine Länge von ca. 340 m und voraussichtlich 8 m unter der Neckarsohle gequert.
Die Arbeiten werden von der Fa. HLT GmbH aus Neckargerach durchgeführt, die SAG Ingenieure aus Ulm haben die Maßnahme geplant und sind für die Projektleitung zuständig. Ansprechpartner seitens der Gemeinde Haßmersheim ist das Bauamt in Haßmersheim (Peter Schmitt, Mail: ba****@ha**********.de, Telefon 06266/791-55).
Die Leitungsführung auf der Gemarkung Neckarzimmern findet zum überwiegenden Teil innerhalb öffentlicher Wegeflächen statt. In Teilbereichen werden für die Herstellung des Grabens indirekt als Lagerfläche bzw. als Arbeitsraum Grundstücke, die sich in Privatbesitz befinden, tangiert.
Zwischen den Gemeinden Haßmersheim und Neckarzimmern erfolgt ein enger Austausch über die Maßnahme. Um im Nachgang Unklarheiten zur vermeiden, wurden letzte Woche sämtliche aktuell vorhandenen Grenzsteine etc. vom Vermessungsbüro erfasst und dokumentiert.
Ebenso wurden an diversen Gebäuden und Straßen Beweissicherungsmaßnahmen durchgeführt. Die Maßnahmen und die Abwicklung der damit verbundenen Begleiterscheinungen werden im Vorfeld noch mit den betroffenen Grundstückseigentümern abgestimmt.
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Im Umfeld der Schleuse wird die L 588 zeitweise nur einspurig befahrbar sein, die Befahrbarkeit in beide Richtungen bleibt bestehen und wird durch eine Ampelregelung gewährleistet. Die einseitige Befahrbarkeit findet voraussichtlich zwischen dem 15. August und 30. September 2022 statt. Die beiden Bushaltestellen in diesem Bereich können während dieser Zeit uneingeschränkt genutzt werden.
Der Radweg auf der Haßmersheimer Seite wird für die Bauzeit im Radwegbereich umgeleitet. Die Umleitung wird entsprechend ausgeschildert.
Mit den ersten Arbeiten auf der Haßmersheimer Seite wird ab dem 15. August begonnen. Der Starttermin für die vorbereitenden Arbeiten der Spülbohrung ist eine Woche später geplant.