
(Symbolbild – Pixabay)
Versammlungsleiter muss 4.375 Euro zahlen oder ersatzweise für 35 Tage in Haft
Mosbach/Buchen. Im Dezember 2021 leitet ein Angeklagter in Buchen eine Versammlung in Form eines sogenannten Montagsspaziergangs in Buchen. Bei der Versammlung, an der laut den Ermittlungen etwa 40 Personen teilnahmen, demonstrierten die Teilnehmer gegen die Corona-Maßnahmen von Bundes- und Landesregierung. Die nicht genehmigte Versammlung dauerte etwa eine Stunde.
Im Rahmen dieser Montagsspaziergänge, die auch in der Region in zahlreichen Städten stattfanden, waren vielfach Querdenker:innen, Corona-Leugner:innen, Rechtsradikale, Esoteriker:innen und Verschwörungstheoretiker:innen unterwegs. Auch Menschen aus dem bürgerlichen Spektrum nahmen dann den Versammlungen teil und brachten ihre Kritik an den Pandemiemaßnahmen zum Ausdruck.
Da die Versammlung am Montag, den 21. Dezember 2021, in Buchen, nicht angemeldet und genehmigt war, hatte die Staatsanwaltschaft den mutmaßlichen Versammlungsleiter angeklagt.
Am 29. Juni 2022 verhandelte das Amtsgericht Buchen den Verstoß und verurteilte den Angeklagten wegen des Abhaltens einer nicht angemeldeten Versammlung zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 125 Euro.
Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Berufung ein, sodass es am 27. Oktober vor dem Landgericht in Mosbach zu einer weiteren Verhandlung kam. Dabei stellte die Berufungskammer fest, dass die Einwände des Angeklagten unbegründet sind.
Das Gericht in Mosbach wies die Berufung ab und bestätigte die Gesamtstrafe in Höhe von 4.375 Euro. Damit folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.