Gemeinderat Seckach erhöht Gebühren

Die Straßenbeleuchtung kostet die Gemeinde künftig 32.000 Euro im Jahr. (Symbolbild – Pixabay)

Seckach. (lm) Neben dem neu abzuschließenden Betriebsführungsvertrag für die Seckacher Straßenbeleuchtung beschäftigten vor allem neue Gebührenkalkulationen den Seckacher Gemeinderat bei seiner letzten öffentlichen Sitzung im Jahr 2022 unter Leitung von Bürgermeister Thomas Ludwig.

Der bisherige Vertrag mit der NetzeBW kann in der Variante „Basic+4“ nicht mehr verlängert werden, einen Anbietermarkt gibt es noch immer nicht in unserer Region und darum empfahl die Gemeindeverwaltung den Abschluss in der als Ersatz angebotenen „Comfort+4“-Variante.

Dieser habe den Vorteil, dass die Dokumentation der Straßenbeleuchtung ergänzt wird um die Leuchte, das Leuchtmittel, die Lichtfarbe usw., damit man rechtzeitig vor 2030 klären kann, welche Straßenleuchten nach dem aktuellen Naturschutzgesetz noch zulässig sind und welche bis 2030 ausgetauscht werden müssen.

Außerdem würden alle vier Wochen die Straßenleuchten kontrolliert und man könne die „KommunalPlattform“ der NetzeBW für die Störmeldung der Straßenbeleuchtung nutzen. Diesem Gesamtpaket wurde für jährlich 32.000 Euro bis Ende 2026, mit einer Verlängerungsoption bis Ende 2030 zugestimmt.

Und dann tat sich das Gremium richtig schwer bei der unvermeidlichen Zustimmung zu den neuen Gebühren für Wasser, Abwasser und dezentrale Abwasserbeseitigung samt deren dazugehörigen Satzungen.

So hatte die Tilly Steuerberatungsgesellschaft aus Stuttgart für die Wasserverbrauchsgebühr in Höhe von 2,98 Euro je Kubikmeter für den Zeitraum von 01. Januar bis 31. Dezember 2023 kalkuliert. Darin berücksichtigt sind nach Erläuterungen von Leonie Röderer als Mitarbeiterin des Rechnungsamtes der Fremdwasserbezug von der Bodensee-Wasserversorgung, die Betriebsführung Wasserversorgung Bauland, Kostenerstattung Bauhof, Sachverständigen- und Gerichtskosten, Abschreibungs- und Auflösungssätze, Kostenunterdeckungen aus 2019 und 2020 sowie Prognosen.

Auch stimmte der Gemeinderat den neuen Abwassergebühren für den Zeitraum von 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024, genauer einer Schmutzwassergebühr von 2,93 Euro/m³ und einer Niederschlagsgebühr von 0,29 Euro/m³ sowie der geänderten Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung zu.

Die dezentrale Abwasserbeseitigung umfasst die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben, und die Abfuhrgebühr setzt sich aus einer Klärbereich- und einer Transportgebührenkomponente zusammen. Die Klärbereichsgebührenkomponente wird aus der Gebührenkalkulation der zentralen Abwasserbeseitigung „entwickelt“.

Damit stimmte das Gremium auch hier für den Zeitraum von 1. Januar 2023 bis 31.12.2024 den neu kalkulierten Abfuhrgebühren von 19,31 Euro/m³ Entleerungsgut für geschlossene Gruben und 60,88 Euro/m³ Schlamm für Kleinkläranlagen sowie der dazugehörigen Satzung zu.

Das komplizierte Thema der „Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts“ bzw. deren Neuregelung erläuterte Bürgermeister Ludwig. Demnach fallen bei der Gemeinde Seckach das Hallenbad und die Wasserversorgung ebenso unter diesen Punkt wie Einnahmen aus Teilen der Ratschreibertätigkeit sowie aus der Verpachtung der Eigenjagd- und Eigenfischereibezirke.

Doch noch sei hier nicht alles in „trockenen Tüchern“ und darum stimmte das Gremium der Verlängerung des Optionszeitraums zur verpflichtenden Anwendung des § 2 b UStG bis zum 31. 12.2024 für die Gemeinde Seckach, die „Jagdgenossenschaft Seckach” und die „Stiftung König-Klinge” zu.

Unter dem Punkt Anfragen aus den Reihen der Gemeinderäte kam von Florian Kraus der Wunsch, ein Vergleichsangebot für den Kindergartenneubau in Holzständerbauweise einzuholen nach Vorbild von Adelsheim, Sennfeld oder Bad Mergentheim. Ein Vorschlag, der von der Verwaltung gerne angenommen wurde.

Abschließend der öffentlichen Sitzung dankte Martin Müller im Namen des Gremiums Bürgermeister und Verwaltung für die offene und lebendige Zusammenarbeit. Diesen Dank gab der Bürgermeister an die Gemeinderäte zurück.

 

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