(Foto: pm)
Mosbach. (pm) Am vergangenen Montag wurden mit der Weiterführung der Fahrbahnmarkierungen für den Radverkehr in der Hauptstraße die bereits bestehenden Schutzstreifen vom Friedhof bis zur Kreuzung Amthausstraße/Sulzbacher Straße fortgesetzt.
Ziel war es, die bislang an der Kreuzung Amthausstraße/Sulzbacher Straße endende Regelung in Richtung Altstadt zu ergänzen. Die Stadt hat die Möglichkeit genutzt, die Schutzstreifenmarkierungen nach Ende der Umleitung im Zuge der notwendigen Markierungen auf der B 27 durch die beauftragte Firma anzubringen.
Aufgrund der begrenzten Fahrbahnbreite durch die Linksabbiegespuren zwischen der Kreuzung Amthausstraße/Sulzbacher Straße und der Einmündung Lohrtalweg wurde auf diesem kurzen Abschnitt eine Kette von Fahrradsymbolen aufgebracht und der Schutzstreifen nach der Einmündung Lohrtalweg bis zur Kreuzung Kistnerstraße / Alte Bergsteige fortgesetzt.
Dies ist nach Rücksprache mit dem Büro „PGV Planungsgemeinschaft Verkehr“ aus Hannover erfolgt, mit dem die Stadt in diesem Jahr das Radverkehrskonzept unter Beteiligung der Bürgerschaft fortgeschrieben hat. Die Markierung von Schutzstreifen in Kombination mit Fahrradsymbolen ist aufgrund der geringen Fahrbahnbreite die einzige Option, in diesem Bereich eine Verbesserung für den Radverkehr zu erzielen. Dabei wurde im Sinne der Förderung des Radverkehrs auf die bisher entlang der Fahrbahn markierten Stellplätze verzichtet.