
Auf diesem Gelände kann ein privater Bauherr seine Pläne zum Bau eines Einfamilienhauses demnächst verwirklichen. Der Gemeinderat beschloss die Einbeziehung des Grundstücks in die Abgrenzungssatzung. (Foto: Liane Merkle)
Mudau. (lm) Alle Jahre wieder jonglieren Kindergartenleitungen und Gemeindeverwaltung, um mit Hilfe des Kindergartenbedarfsplans den Rechtsanspruch auf Kindergartenplätze erfüllen zu können. Dieser Punkt ist bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung ausgesprochen publikumswirksam.
Nach sorgfältiger Beratung beschlossen die Räte unter Leitung von Bürgermeister Dr. Norbert Rippberger den Kindergartenbedarfsplan 2024/25. dem jedoch die Kirchengemeinde noch zustimmen muss.
Insgesamt werden derzeit im Gemeindegebiet Mudau maximal 234 Kindergartenplätze und 30 Krippenplätze bereitgestellt. Zum Zeitpunkt der Bedarfsplanung standen im Kiga-Jahr 2024/2025 im Gemeindegebiet noch zehn freie Plätze für Kinder über drei Jahren zur Verfügung.
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Abonnieren Sie kostenlos unserenDie nächsten Entscheidungen betrafen Erweiterungen von Abgrenzungssatzungen in Reisenbach und Mörschenhardt im vereinfachten Verfahren. Am nördlichen Ortsrand von Reisenbach beabsichtigt ein privater Bauherr die Errichtung eines Wohnhauses an der Eduardstaler Straße.
Doch nach derzeitigem Stand liegt das Vorhaben planungsrechtlich im Außenbereich. Die Räte stimmten daher zu, den zu bebauenden Bereich in die bestehenden Abgrenzungssatzung für den bebauten Ortsteil Reisenbach einzubeziehen.
Ähnlich gestaltet sich auch ein Bauvorhaben am südwestlichen Ortsrand von Mörschenhardt, wo ein privater Bauherr die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage an der Ernsttaler Straße beabsichtigt, und das Vorhaben nach derzeitigem Stand planungsrechtlich größtenteils im Außenbereich liegt. Auch hier war das Gremium mit der Erweiterung der für den Ortsteil Mörschenhardt bestehenden Abgrenzungssatzung einverstanden.
Aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung wurde bekanntgegeben, dass das Gremium die Behandlung des Prüfberichts der Gemeindeprüfanstalt hinsichtlich der Bauausgaben der Gemeinde Mudau aus den Jahren 2017 bis 2021 und ein Bauplatzverkauf am Rumpfener Buckel beschlossen hat. Auch waren alle Wahlvorschläge aus der öffentlichen Gemeindewahlausschuss-Sitzung vom 04. April zugelassen worden, die im Neckar-Odenwald-Kreis einheitlich in der Kalenderwoche 16 veröffentlicht werden.