Ab Mittwoch, den 25. September wird die B 45 saniert. Die Bauarbeiten dauer voraussichtlich bis Ende Oktober. (Foto: pm)
Vollsperrung zwischen Eberbach und Gammelsbach
Eberbach/Gammelsbach. (pm) Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird ab Mittwoch, 25. September bis voraussichtlich 31. Oktober 2024 auf der B 45 im Bereich zwischen Knotenpunkt B45/ B37 und dem Ortseingang Gammelsbach umfangreiche Sanierungsarbeiten durchführen. Die B 45 wird aus Gründen der Arbeitssicherheit in diesem Zeitraum voll gesperrt. Um die Beeinträchtigungen auf den Zufahrten der angrenzenden Firmen so gering wie möglich zu halten, werden die Sanierungsarbeiten in zwei Abschnitten durchgeführt.
Der erste Bauabschnitt beginnt am Knotenpunkt B45/ B37 und reicht bis zur Fischzucht auf der B45. Der erste Bauabschnitt wird am Knotenpunkt B37/ B45 halbseitig bis zur Werkszufahrt von Gelita und Catalent gebaut, damit beide Firmen während den Sanierungsarbeiten dauerhalft erreichbar bleiben.
Der zweite Bauabschnitt beginnt an der Fischzucht und reicht bis zum Ortseingang Gammelsbach. Aus baulichen Gründen wird mit diesem
Abschnitt begonnen.
Durch die beiden Bauabschnitte ist auch die Fischzucht jederzeit entweder über Gammelsbach oder Eberbach zu erreichen.
Umleitung
Zum Vergrößern der Grafik bitte anklicken. (Grafik: pm)
Der PKW-Verkehr von Beerfelden in Richtung Hirschhorn/ Heidelberg wird über
die L 3410 umgeleitet. Der gesamte LKW-Verkehr und der PKW-Verkehr in Richtung Eberbach/ Mosbach/Heilbronn wird über die L3120 geführt. Der Schwerlastverkehr über 24 Tonnen muss jedoch aufgrund einer gewichtsbeschränkten Brücke an der L3120 über L3108 umgeleitet werden.
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wurde vor Beginn der Maßnahme mit der Verkehrspolizei und der Straßenverkehrsbehörden abgestimmt. Grundlage sind die vorgeschriebenen Arbeits- und Sicherheitsvorschriften sowohl für die Arbeitenden vor Ort als auch für die Verkehrsteilnehmenden im Straßen- und Baubereich.
ÖPNV
Die Maßnahme wurde im Vorfeld ebenso mit dem ÖPNV abgestimmt. Die angepassten Fahrpläne werden durch den jeweiligen Verkehrsverbund veröffentlicht. Eine Ausnahmegenehmigung für den ÖPNV ist aufgrund der Arbeitssicherheit nicht möglich.
Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind und die Verkehrssicherheit wiederhergestellt ist, wird die Sperrung aufgehoben. Das Regierungspräsidium wird hierüber in einer gesonderten Pressemitteilung informieren und bittet die Verkehrsteilnehmenden bis dahin für die Belastungen und Behinderungen um Verständnis.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 2,1 Millionen Euro und werden vom Bund getragen.