
(Foto: Liane Merkle)
Auftragsvergabe für „Stöckig II“
Mudau. (lm) Die jüngste öffentliche Sitzung des Mudauer Gemeinderats begann mit der Vergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit der Erschließung des Gewerbegebiets „Stöckig II“. Die Ingenieurleistungen waren bereits im April 2025 an das Ingenieurbüro Sack & Partner aus Adelsheim vergeben worden. Dieses hatte daraufhin die Ausschreibungsunterlagen erstellt, veröffentlicht und ausgewertet.
Das neue Gewerbegebiet soll eine Fläche von rund 7,25 Hektar umfassen. Vorgesehen sind unter anderem ein Straßenausbau auf 450 Metern Länge mit einseitigem Gehweg, ein 590 Meter langer Mischwasserkanal, ein Löschwasserbehälter mit einem Volumen von 300 Kubikmetern sowie eine 300 Meter lange Wasserversorgungsleitung. Nach Angaben von Marco Rieß, Geschäftsführer des Ingenieurbüros, belaufen sich die Gesamtkosten auf etwa 2,275 Millionen Euro. Sollte das Gebiet vollständig belegt werden, muss zusätzlich eine Maßnahme in der Dr.-Humbert-Straße umgesetzt werden.
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Abonnieren Sie kostenlos unserenNach der Submission beschloss das Gremium einstimmig die Vergabe diverser Aufträge. Die Firma Kispert Bau GmbH aus Limbach wird die Erschließung des Gewerbegebiets für einen Bruttoangebotspreis von 1.996.632 Euro ausführen. Die Netze BW GmbH aus Öhringen übernimmt die Erweiterung der Straßenbeleuchtung für 15.603 Euro brutto. Die Dekra Automobil GmbH aus Heilbronn wird für 8.294 Euro brutto die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination durchführen.
Kanalkontrollen in Schloßau
Gesetzlich vorgeschrieben sind regelmäßige Überprüfungen der kommunalen Abwasseranlagen. Da eine TV-Untersuchung sowie vollständige Kanalbefahrungen in Schloßau bereits seit Längerem anstehen, wurde die Firma Butz GmbH & Co. KG aus Haßmersheim mit der Durchführung beauftragt. Der Auftrag wurde zum Bruttoangebotspreis von 40.579 Euro vergeben. Die zusätzlich anfallenden 579 Euro wurden als überplanmäßige Ausgaben genehmigt.
Anpassung der Friedhofssatzung
(Foto: Liane Merkle)
Ein weiteres Thema war die Überarbeitung der Friedhofssatzung aus dem Jahr 2022. Neben redaktionellen Änderungen zur besseren Verständlichkeit wurden auch einzelne Benutzungsgebühren angepasst. Betroffen sind insbesondere die Nutzung der Friedhofskapelle sowie Bestattungsgebühren. Erdbestattungen im Ausnahmefall (tief) kosten künftig 1.000 Euro.
Für die Bestattung von Frühgeburten werden 250 Euro und für Umbettungen von Urnen 300 Euro erhoben. Umbettungen von Särgen werden nach Aufwand berechnet. Für Kinder bis sechs Jahre sowie Früh- und Fehlgeburten gelten ermäßigte Gebühren.
Aufforstung in Langenelz
Der Gemeinderat stimmte außerdem der Aufforstung einer 0,34 Hektar großen Fläche auf der Gemarkung Langenelz zu. Gepflanzt werden sollen verschiedene Baumarten, darunter Nordmanntannen, Blautannen, Nobilis, Thuja, Fichten und Kiefern.
Zustimmung zu Bauanträgen
Abschließend befasste sich das Gremium mit mehreren Bauanträgen, die von Anna-Lena Friedel, stellvertretende Hauptamtsleiterin, vorgestellt wurden. Sämtliche Anträge erhielten die Zustimmung des Rats.