Neue Vergütungssätze ab Januar 2014 – Angemessenheitsregelung beachten – Ehrenamtszentrum Neckar-Odenwald hält Informationen vor
Neckar-Odenwald-Kreis. (pm) Sie kam heimlich, still und leise: die GEMA Tarifreform 2014. Fast unbemerkt hat die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) neue Tarife eingeführt, die auch für die Vereinswelt im Neckar-Odenwald-Kreis Veränderungen mit sich bringen. Vom 1. Januar 2014 an gilt: Je größer die Fläche und je höher die Eintrittsgelder, umso höher sind die Gebühren für das Abspielen von Musik und für Livemusik bei öffentlichen Veranstaltungen.
„Die wichtigsten Tarife für unsere Vereine sind die Vergütungssätze U-V (Veranstaltungen mit Livemusik) und M-V (Veranstaltungen mit Tonträgerwiedergabe)“, erklärt Volker Noe vom Ehrenamtszentrum des Neckar-Odenwald-Kreises, der bestätigt, dass die Gebühren für viele Veranstaltungen nach den neuen Tarifen tatsächlich billiger werden. Die linear ausgerichtete Vergütung berechnet sich künftig auf Basis der Veranstaltungsfläche (gerechnet auf je 100 qm) und dem Eintrittsgeld (in Schritten zu jeweils 1,00 Euro). Davon profitieren besonders Einzelveranstaltungen mit Eintrittspreisen zwischen drei und zehn Euro, die in Zelten oder Hallen mit einer Fläche bis zu 1000 qm stattfinden. In diesem Bereich gibt es teilweise Entlastungen in der Größenordnung zwischen 40 und 50 Prozent. Teurer dagegen werden Veranstaltungen mit höheren Eintrittspreises (ab 15 Euro) und großen Veranstaltungsflächen ab 2000 qm.
Relativ wenig hat sich an der Verfahrensweise zur Abwicklung der Modalitäten mit der GEMA geändert. „Es ist wichtig, die Meldefristen einzuhalten und sich einen Nachweis über die Anmeldung aufzubewahren, weil für eine nicht gemeldete Veranstaltung der doppelte Beitragssatz in Rechnung gestellt wird“, weiß Noe aus Erfahrung zu berichten. Nach wie vor sind alle, nicht über Rahmenverträge abgegoltenen Veranstaltungen meldepflichtig. Verantwortlich ist der Veranstalter. Die Anmeldung sollte spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung erfolgt sein, die Frist für die Einreichung der Musikfolge (nur bei Livemusik) hat sich auf sechs Wochen verlängert. Als Nachweis für eine ordnungsgemäß durchgeführte Anmeldung kann ein Fax- oder Sendebericht dienen. Die GEMA empfiehlt, bei einem Ausbleiben der Rechnung spätestens nach 14 Tagen nachzufragen.
Aus der Härtefallnachlassregelung wurde die Angemessenheitsregelung. Diese Regelung sollte jedem Vereinsverantwortlichen bekannt sein, denn es gibt durchaus Veranstaltungen, die nicht gut besucht sind. In diesen Fällen greift die Angemessenheitsregelung, die besagt, dass man auf Antrag eine verminderte GEMA-Gebühr zu entrichten hat. Der Antrag ist spätestens sechs Wochen nach der Rechnungserstellung bei der zuständigen Bezirksdirektion zu stellen und muss eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen der jeweiligen Veranstaltung enthalten.
Weitere Informationen zur Tarifreform, zur Veranstaltungsmeldung und insbesondere zur Anwendung der Angemessenheitsregelung gibt es beim Ehrenamtszentrum Neckar-Odenwald unter Tel.: 0 62 61/84 – 25 00 oder unter E-Mail: ehrenamtszentrum@neckar-odenwald-kreis.de