Waldbrunner Wehren löschen brennendes Haus

 

Strümpfelbrunn. Zu einem Kaminbrand wurde die Feuerwehr Strümpfelbrunn heute um 14:34 Uhr alarmiert. Schon auf der Anfahrt konnten die Einsatzkräfte Rauch erkennen, welcher aus Fenster und Tür kam. Daraufhin wurden die restlichen Waldbrunner Ortsteilwehren zu Unterstützung angefordert.

Bei der ersten Erkundung durch die Feuerwehrkameraden stellte sich heraus, dass im Bereich eines Kachelofens der Holzboden sowie die im Boden eingebrachte Dämmung brannten. Ein Kaminbrand im eigentlichen Sinne, wie er von der Leitstelle gemeldet wurde, konnte schnell ausgeschlossen werden. Durch die brennenden Dämmstoffe gab es eine starke Rauchentwicklung so dass die vorgehenden Einsatzkräfte nur unter Atemschutz arbeiten konnten.

Um an den eigentlichen Brandherd zu gelangen musste die Holzdecke geöffnet werden. Die Dämmung sowie die angrenzende Holzdecke wurden anschließend schnell gelöscht.

Um versteckte Glutnester ausschließen zu können wurde vom Einsatzleiter noch die Wärmebildkamera der Feuerwehr Eberbach zur Einsatzstelle nachgefordert. Bei der Suche wurden keine weiteren Brandherde festgestellt. Anschließend wurde das Gebäude noch mit dem Überdrucklüfter noch belüftet und rauchfrei gemacht.

Die Feuerwehr Waldbrunn war mit allen Ortsteilwehren sowie sieben Einsatzfahrzeugen vor Ort. Unterstützt wurden die Waldbrunner Einsatzkräfte von der Feuerwehr Eberbach mit einem Fahrzeug und der Wärmebildkamera. Ebenso vor Ort waren die HvO Waldbrunn, die Polizei und der Bezirksschornsteinfeger.

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Alle Waldbrunner Feuerwehren waren heute in Strümpfelbrunn im Einsatz. (Foto: FFW)

Infos im Internet:

www.feuerwehr-struempfelbrunn.de

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Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

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