Mosbach. (pm) Faire Arbeitsverhältnisse sind wichtig für gute Lehre und gute Forschung an den Hochschulen im Land – und damit für den Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg. Der grün-rote Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“ setzt hier Maßstäbe und enthält erstmals ein eigenes Kapitel zum Thema „Gute Arbeit“ an den Hochschulen.
Mit dem jetzt im Kabinett beschlossenen Bildungsnachtrag wird der Vertrag umgesetzt und die Auswirkungen für die einzelnen Hochschulstandorte werden konkret sichtbar. Für Mosbach heißt dies, so Nelius, dass 31 Stellen aus der befristeten Finanzierung in die Grundfinanzierung übertragen werden. Das bedeutet, dass sie damit in 31 Dauerarbeitsplätze verwandelt werden.
Georg Nelius freut sich mit der Hochschule Mosbach über diesen Erfolg und betont: „Hier wird jetzt ganz konkret sichtbar, wie wichtig es ist, im Landeshaushalt eine Priorität auf Wissenschaft und Bildung zu setzen. Wir schaffen Verlässlichkeit für die Beschäftigten, wir schaffen Zukunft – das ist gut für alle Menschen, die an den Hochschulen arbeiten und es ist gut für die Studierenden. Die neue Hochschulfinanzierung kommt unserer Stadt und dem Land zu Gute.“
In einem ersten Schritt werden landesweit 2217,5 Stellen in der Grundfinanzierung der Hochschulen neu ausgewiesen. Insgesamt können über die gesamte Laufzeit des Hochschulfinanzierungsvertrages hinweg bis 2020 bis zu 3800 Stellen in der Grundfinanzierung ausgewiesen werden.
Sowohl durch zusätzliche Stellen als auch durch die Entfristung bestehender Beschäftigungsverhältnisse trägt der Hochschulfinanzierungsvertrag zu guten Arbeitsverhältnissen an den Hochschulen bei. Ein großes Problem an den Hochschulen ist bislang die Befristung von Beschäftigungsverhältnissen in einem zu großen Ausmaß. Unsicherheit über die berufliche Zukunft durch kurzfristige Verträge beeinträchtigt die Arbeit und die private Lebensplanung eines Mitarbeiters der Verwaltung genauso wie die einer Forscherin.
Deswegen setzt sich Nelius gemeinsam mit der grün-roten Landesregierung dafür ein, die Grundfinanzierung der Hochschulen auszubauen. Denn nur mit verlässlichen und flexibel einsetzbaren Mitteln können Hochschulen langfristige faire Arbeitsverhältnisse schaffen.
Weiterhin sind im Hochschulfinanzierungsvertrag Regelungen dazu enthalten, wie Hochschulen mit Befristungen umgehen müssen. Auch hier sieht Georg Nelius wichtige Impulse für faire Arbeit. Als Beispiel nennt er, dass sich Befristungen nach der Dauer und nach den Erfordernissen der Drittmittelgewährung richten müssen und dass Verträge mit einer Laufzeit von unter zwei Jahren nur in begründeten Ausnahmefällen geschlossen werden dürfen.