NABU-Umwelt-Tipp des Monats Juni 2017

Beitrag zum Schutz unserer heimischen Vogelwelt


Gartenrotschwanz mit Nahrung. (Foto:NABU/Helmut Heidotting)
Der Umwelt-Tipp des Monats Juni 2017 des NABU Waldbrunn beschäftigt sich mit dem Schutz der heimischen Vogelwelt:

Unsere heimischen Vogelarten finden immer weniger Brutplätze durch die ausgeräumte Kulturlandschaft und durch naturferne Hausgärten. Sie finden auch immer weniger Futter, was den Bestand vieler Vogelarten bedroht und zum Teil erheblich reduziert.


Eine der Ursachen des Futtermangels ist der hohe Einsatz von Pestiziden in der industriellen Landwirtschaft, um unerwünschten Pflanzenwuchs zu verhindern. Durch die fehlenden Wildpflanzen – auch an Ackerrandstreifen – und durch das intensive Mähen von Wiesen- und Rasenflächen wird den Insekten die Nahrung entzogen. Ohne Insekten jedoch verhungern auch viele unserer heimischen Vogelarten und sie können ihre Brut nicht ausreichend ernähren. Perfektionierte Erntemaschinen sammeln zudem das letzte Getreidekorn als Nahrungsquelle vom Acker. Dazu kommt, dass sich die Vögel oft mit vergifteten Insekten, Samen und Früchten selbst vergiften.

Wie können wir die Lebensbedingungen unserer Gartenvögel verbessern und sie vor dem drohenden Hungertod schützen:

  • Anlocken der Vögel durch einen vogelfreundlichen Garten mit einheimischen Blumen, Stauden, Sträuchern und Bäumen, die eine große Auswahl an Samen und Früchten sowie Unterschlupf bieten.
  • Zufütterung  nicht nur im Winter, sondern nun auch das ganze Jahr über durch artgerechtes, hochwertiges Futter (Meisenknödel, Körnermischung, Frischkost, z.B. Äpfel u.a.)
  • Verzicht auf Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im eigenen Garten

Helfen Sie, unser Ökosystem zu erhalten!

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Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

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