Leserbrief – Wer lesen kann …

Grundsatzvereinbarung schafft Klarheit

Landrat Brötel und AWN-Geschäftsführer Ginter behaupten, aus der Grundsatzvereinbarung ließe sich kein Recht auf Verbringung von freigemessenem Material aus dem KWO-Rückbau ableiten (NZ berichtete).


Dabei ist die Formulierung eindeutig: „T-Plus ist berechtigt, das Deponievolumen gemäß den jeweils geltenden Zulassungen der Deponie Sansenhecken bis zu einer Menge von 200.000 t zu nutzen. T-Plus ist insbesondere berechtigt, aber nicht verpflichtet, die bei dem Rückbau des Kernkraftwerkes Obrigheim anfallenden Materialien auf die Deponie Sansenhecken zu verbringen.“ Die Deponie hat eine Zulassung für freigemessenes Material.

Somit hat T-Plus sehr wohl das Recht, auch die 3000 t freigemessenen Bauschutt nach Sansenhecken zu verbringen. Ginter leitet allein aus dieser geringeren Menge ab, es könne nicht das freigemessene Material gemeint sein. Dieser Schluss ist offenbar nicht korrekt, denn die genannten 200.000 t beziehen sich keineswegs ausschließlich auf Material aus dem KWO-Rückbau. Wie auch? Die Gesamtmasse des Kraftwerks beträgt 275.000 t. Niemand wollte je fast das ganze KWO in Buchen entsorgen.

Die Pflicht, „über die Beschaffenheit des Materials eine gesonderte Vereinbarung zu treffen“, sieht Brötel als Recht der AWN an, zugelassenes Material grundsätzlich ablehnen zu können. Diese Interpretation wäre ein unauflösbarer Widerspruch zum Recht der T-Plus.

Markus Schwab, Gundelsheim

Umwelt

Bewegungsjagd gegen die Schweinepest
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(Symbolbild – Pixabay) Eberbach/Dielbach. Am Samstag, den 16. November 2024, findet in der Zeit von 8 Uhr bis ca. 15 Uhr, eine revierübergreifende Bewegungsjagd zur Vorbeugung der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest in den den Revieren Eberbach IV – Lautenbach und Oberdielbach statt. Der Bereich umfasst das Gebiet B 37 von Eberbach nach Lindach, über die Grenze Lindach/Zwingenberg nach Oberdielbach und über die Alte Dielbacher Straße zurück nach Eberbach. Die Bevölkerung, insbesondere Fußgänger, Jogger, Fahrradfahrer und Waldbesitzer/Selbstwerber werden eindringlich gebeten, sich aus Sicherheitsgründen während der Drückjagd nicht in diesen Gebieten aufzuhalten. Die Zufahrtswege sind zumeist mit Absperrhinweisen versehen. Auch der “Neckarsteig”-Wanderweg […] […]

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