Tierrechtsorganisation gibt Tipps für Hundehalter bei Vergiftungs-Gefahr
Billigheim. (pm) Suche nach Tierquäler: Die Polizei warnt vor Giftködern, die möglicherweise auf einem Feldweg zwischen dem Wohngebiet Am Boxhof und der Ziegelhütte in Billigheim ausgelegt wurden. Ein Hund, der dort während eines Spaziergangs am Sonntagnachmittag einen unbekannten Gegenstand gegessen hatte, starb kurze Zeit später. Seine Halterin hatte ihn aufgrund plötzlich auftretender Schmerzsymptome umgehend zu einem Tierarzt gebracht. Dieser konnte den belgischen Schäferhund nicht retten (NZ berichtete). Der Polizeiposten Schefflenz prüft, ob möglicherweise ein Giftköder ausgelegt war. Verdächtige Wahrnehmungen nimmt die Behörde unter der Telefonnummer 06293-233 entgegen. Um die Suche nach dem Tierquäler zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise, die ihn überführen, aus. Zeugen können sich ebenso telefonisch unter 01520-7373341 oder per E-Mail bei PETA melden – auch anonym. Tierhalter sollten in dem Bereich jetzt besonders wachsam sein.
„Die Tat muss schnellstmöglich aufgeklärt werden, damit Vierbeiner in Billigheim wieder sorglos spazieren geführt werden können“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Der Täter muss sich außerdem darüber im Klaren sein, dass mit Gift oder gefährlichen Gegenständen präparierte Köder nicht nur für Hunde, Katzen und freilebende Tiere, sondern auch besonders für Kinder lebensbedrohlich sein können.“
Tipps für Erste-Hilfe-Maßnahmen: Besteht der Verdacht, dass ein Tier einen mit Gift oder gefährlichen Gegenständen gespickten Köder gegessen hat, muss umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden. Es besteht Lebensgefahr – das Tier kann an inneren Verletzungen qualvoll sterben. Bei Vergiftungserscheinungen wie Erbrechen, Durchfall, starker Unruhe oder Apathie, einer gelblichen Verfärbung der Schleimhäute, blassem Zahnfleisch, großen Pupillen, Atembeschwerden oder Krämpfen muss ebenfalls umgehend der Tierarzt aufgesucht werden – denn Gift wirkt schnell. Der Hund sollte beruhigt und angeleint werden. Ein Maulkorb oder eine Maulschlinge darf nicht angelegt werden, da Erstickungsgefahr bei Erbrechen droht. Ist das Tier bereits bewusstlos, sollte es in die stabile Seitenlage gebracht und die Atemwege freigehalten werden. Für eine schnelle Diagnose ist es sinnvoll, eine Probe des Köders oder des Erbrochenen mit zum Tierarzt zu nehmen.