Ich hatten im Vorfeld der Kreistagssitzung die Verwaltung gebeten den Tagesordnungspunkt „Verkauf des Wohn- und Pflegezentrums Hüffenhardt“ (NZ berichtete) öffentlich zu behandeln, dem wurde nicht entsprochen. Nach Rechtsauffassung unserer Fraktion hätte die Grundsatzentscheidung durchaus öffentlich debattiert werden können und müssen. Es gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit. Nichtöffentlich muss nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern. Ich hatte an den Landrat am 18.04. per Mail appelliert:
„Ich halte für sinnvoll die nächste Kreistagssitzung mit dem nicht-öffentlichen Teil zu beginnen, dort dann über die wirtschaftlichen Angelegenheiten, die der Nicht-Öffentlichkeit bedürfen, zu beraten und dann in der öffentlichen Sitzung den öffentlichen Part “Verkauf” zu beraten und mit offenem Visier Beschlüsse zu fassen.“
Über nicht-öffentliche Beratung und Beschlussfassung darf ich leider nichts sagen und schreiben, auch wenn mir das Herz blutet.
Simone Heitz, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/ Die Grünen