Kreis passt Corona-Verfügung an

(Symbolbild – Pixabay)

Weitere Bekämpfung der Corona-Pandemie an** 

Mosbach. (pm) Die seit 01. Dezember gültige Corona-Verordnung des Landes führte zu einer Anpassung der Allgemeinverfügung des Landratsamts über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2. Der Landkreis orientiert sich mit der angepassten Allgemeinverfügung an der Landesregelung. Der genaue Wortlaut der angepassten Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.neckar-odenwald-kreis.de abrufbar.

Beibehalten werden allerdings die Beschränkung auf maximal 50 Teilnehmer bei sonstigen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, die Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Bushaltestellen und an gemeindeseits festgelegten Orten und die Testpflichten für Heime.

  • Öffentliche Veranstaltungen, die nicht der Unterhaltung dienen, in geschlossenen Räumen mit über 50 Teilnehmenden sind untersagt. Das Gesundheitsamt kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Außerhalb geschlossener Räume verbleibt es für diese sonstigen – nicht privaten und nicht der Unterhaltung dienenden – Veranstaltungen bei der Obergrenze von 100 Teilnehmenden.
  • Über die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes hinaus muss eine Mund-Nasen-Bedeckung im unmittelbaren Bereich von Bushaltestellen (im Umkreis von 10 Metern um das Haltestellenschild) getragen werden, es sei denn, es ist sichergestellt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern im Einzelfall eingehalten werden.
    Ebenso gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bereichen, in denen durch weitergehende Verfügung vor Ort angeordnet ist.

  • Für Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen gilt, dass sie Personen nach einem Krankenhausaufenthalt nur dann (wieder) aufnehmen dürfen, wenn ein negatives Testergebnis auf den SARS-CoV-2-Virus vorliegt, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Landrat Dr. Achim Brötel ruft die Bevölkerung auf, weiterhin die Regelungen konsequent umzusetzen: „Auch wenn die lang ersehnte Impfung schon in greifbarer Nähe zu sein scheint, gilt es jetzt umso mehr, sich an die Regeln zu halten. Nur so kommen wir gut über Weihnachten und Silvester.“

Bei Fragen zu der Corona-Pandemie stehen geschulte Mitarbeiter des Landratsamts weiterhin unter den Telefonnummern 06261/84 3333 und 06281/5212 3333 zur Verfügung. Die Telefone sind unter der Woche von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und am Wochenende von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr besetzt.

Umwelt

Bewegungsjagd gegen die Schweinepest
Umwelt

Bewegungsjagd gegen die Schweinepest

(Symbolbild – Pixabay) Eberbach/Dielbach. Am Samstag, den 16. November 2024, findet in der Zeit von 8 Uhr bis ca. 15 Uhr, eine revierübergreifende Bewegungsjagd zur Vorbeugung der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest in den den Revieren Eberbach IV – Lautenbach und Oberdielbach statt. Der Bereich umfasst das Gebiet B 37 von Eberbach nach Lindach, über die Grenze Lindach/Zwingenberg nach Oberdielbach und über die Alte Dielbacher Straße zurück nach Eberbach. Die Bevölkerung, insbesondere Fußgänger, Jogger, Fahrradfahrer und Waldbesitzer/Selbstwerber werden eindringlich gebeten, sich aus Sicherheitsgründen während der Drückjagd nicht in diesen Gebieten aufzuhalten. Die Zufahrtswege sind zumeist mit Absperrhinweisen versehen. Auch der “Neckarsteig”-Wanderweg […] […]

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