Verstoß gegen eine Quarantäneverfügung

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

Eberbach. (ots) Am Samstag, gegen 17 Uhr meldete ein Anwohner, dass sich sein 42-jähriger Nachbar mit seinen zwei Kindern vor dem Haus aufhält, obwohl ihm dies durch die Quarantäneanordnung des zuständigen Gesundheitsamtes untersagt sei. Durch die Kollegen des Polizeireviers Eberbach konnte der Mann mit seinen Kindern vor der Wohnanschrift angetroffen werden. Gemäß der Quarantäneverfügung ist dem 42-jährigen Mann der Aufenthalt im öffentlichen Raum untersagt. Er wurde durch die eingesetzten Kräfte zurück in seine Wohnung gewiesen. Eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz folgt.

Umwelt

Bewegungsjagd gegen die Schweinepest
Umwelt

Bewegungsjagd gegen die Schweinepest

(Symbolbild – Pixabay) Eberbach/Dielbach. Am Samstag, den 16. November 2024, findet in der Zeit von 8 Uhr bis ca. 15 Uhr, eine revierübergreifende Bewegungsjagd zur Vorbeugung der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest in den den Revieren Eberbach IV – Lautenbach und Oberdielbach statt. Der Bereich umfasst das Gebiet B 37 von Eberbach nach Lindach, über die Grenze Lindach/Zwingenberg nach Oberdielbach und über die Alte Dielbacher Straße zurück nach Eberbach. Die Bevölkerung, insbesondere Fußgänger, Jogger, Fahrradfahrer und Waldbesitzer/Selbstwerber werden eindringlich gebeten, sich aus Sicherheitsgründen während der Drückjagd nicht in diesen Gebieten aufzuhalten. Die Zufahrtswege sind zumeist mit Absperrhinweisen versehen. Auch der “Neckarsteig”-Wanderweg […] […]

Von Interesse