Grabsteine auf dem Friedhof in Tauberbischofsheim. (Foto: pm)
Tauberbischofsheim. (pm) Auf den Friedhöfen in Tauberbischofsheim und seinen Stadtteilen steht die jährliche Prüfung der Grabmale an. In der Zeit von Montag, 21. März bis Freitag, 25. März beurteilt ein Fachunternehmen ob die Standsicherheit der Grabsteine gegeben ist.
Der Stadt Tauberbischofsheim obliegt die Verkehrssicherungspflicht auf ihren Friedhöfen. Sie ist verpflichtet die Standfestigkeit der Grabmale mindestens einmal jährlich zu prüfen. Das sorgt für die Sicherheit von Friedhofsbesucher und Beschäftigten.
Das beauftragte Fachunternehmen prüft mit speziellen Geräten. Dabei muss jeder Stein dem ausgeübten Druck von 300 Newton standhalten. Die Grabmale werden dabei nicht beschädigt. Das Messergebnis wird vom Prüfgerät dokumentiert, beispielsweise durch Ausdruck des Last-Zeit-Diagramms. Wenn ein Grabmal schwankt, werden die Nutzungsberechtigten schriftlich benachrichtigt.
Bei akuter Unfallgefahr muss die Grabstelle auf Kosten der Grabnutzungsberechtigten sofort statisch gesichert werden. Weist das Grabmal nur geringe Mängel auf, muss innerhalb einer angemessenen Frist eine fachgerechte Instandsetzung erfolgen. Für Schäden an Personen oder Sachen haften die Nutzungsberechtigten der Gräber.