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„Ampel gibt das Prinzip des Förderns und Forderns auf“
Berlin. _(pm)_ „Bei den vielen Gesprächen, die ich mit den Unternehmen in meinem Wahlkreis Odenwald-Tauber führe, kommt ein Thema mit absoluter Sicherheit jedes Mal auf: der Fach- und Arbeitskräftemangel in Deutschland. Doch statt diesem mit klugen Konzepten entgegenzutreten und die Potenziale im Inland zu aktivieren, plant die Ampel das genaue Gegenteil“, zeigt sich Nina Warken nach der heutigen Bundestagdebatte zum Bürgergeld verständnislos.
Gerade jetzt sei der Zeitpunkt, alles dafür zu tun, Menschen in Arbeit zu bringen. Die von der Koalition vorgeschlagenen Änderungen in der Grundsicherung für Erwerbsfähige würden deshalb völlig falsche Anreize setzen. Unternehmen aus dem Wahlkreis hätten sich in dieser Sache bereits sorgenvoll und mit der Bitte, sich gegen die Einführung des Bürgergelds einzusetzen, an sie gewandt.
Die Reformpläne der Ampelregierung seien ein Schritt hin zur schleichenden Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. „Die Regierungsfraktionen wollen im ersten halben Jahr keine Leitungsminderungen bei Pflichtverletzungen.
So sollen zum Beispiel jegliche Angebote zur Arbeitsaufnahme ohne Folgen abgelehnt werden können. Das und die sehr langen Übergangsfristen sowie die Einführung hoher Schonvermögen sind der falsche Weg“, so die CDU-Abgeordnete.
Die Ampel ließe damit jedweden Respekt vor denjenigen vermissen, die jeden Tag zur Arbeit erschienen und mit ihrer Leistung den starken Sozialstaat überhaupt erst möglich machten.
Die Union hingegen möchte das bestehende System optimieren, das sich aus christdemokratischer Sicht insbesondere beim Prinzip des Förderns und Forderns bewährt habe. Außerdem will die CDU/CSU-Fraktion die Regelsätze zum 01. Januar 2023 anheben, um die Leistungsbezieher bei den gegenwärtigen Preissteigerungen zu entlasten.
„Alle sonstigen Vorhaben der Ampel zum Bürgergeld müssen von dieser Erhöhung entkoppelt und gesondert erörtert werden. Es ist unverantwortlich, dass die Ampel unseren Vorschlag, die Regelsatzerhöhung unabhängig vom Bürgergeldgesetz vorzuziehen, abgelehnt hat“, macht Warken abschließend deutlich.