PV-Anlage für „Kindergarten-Orangerie“

Retentionsbecken wird dieses Jahr fertiggestellt. (Foto: Liane Merkle)

Mudau. (lm) Mit einer moderaten Tagesordnung startete der Mudauer Gemeinderat unter Vorsitz von Bürgermeister Dr. Norbert Rippberger in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause.

Nach der Bürgerfragestunde, beschäftigte sich das Gremium mit der Erfüllung des Klimaschutzgesetzes, nach dem auch auf 60 Prozent der belegbaren Dachfläche der „Kindergarten-Orangerie“ – wie das Conainerdorf bei der Mudauer Schule liebevoll tituliert wurde – mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden muss.

Die Grundeinstellung zu diesem Thema war schon sehr positiv, denn generell ist Mudau sehr gut für PV-Anlagen geeignet, nicht umsonst liegt die Gemeinde diesbezüglich über dem deutschen Durchschnitt. Für das Containerdorf Kiga Mudau geht man nicht von größeren Verschattungen und damit Ertragsverlusten aus. Auf Grund des angenommenen Stromverbrauches und der dazu optimalen PV-Anlagengröße ergibt sich eine Autarkie von rd. 70 Prozent. Ein wirtschaftlicher und sinnvoller Betrieb der PV-Anlage ist somit auch für das provisorisch angelegte Containerdorf gegeben und hilft einen Teil der Stromkosten einzusparen.

Eine Nachnutzung der PV-Anlage unabhängig vom Containerdorf ist ebenfalls möglich und denkbar. Das Architekturbüro Wolfram hat die Gegebenheiten mit verschiedenen Anbietern besichtigt und Angebote eingeholt.

Nachdem diverse Sachverhalte mit Unterstützung des Energieingenieurbüros AutenSys aus Karlsruhe geklärt wurden, vergab das Gremium den Auftrag an die B-Team Holzbau GmbH. Die Kosten belaufen sich auf 44.150,43 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

Aktuell geht man von einem jährlichen Stromverbrauch von 50.000 kWh aus und einer Anlagengröße von 40 kWp. Diese würde sich dann innerhalb von zehn bis 14 Jahren amortisieren. Die PV Anlage soll noch dieses Jahr installiert und zum Jahresende in Betrieb genommen werden.

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Den Haushaltszwischenbericht stellte Kämmerin Marianne Neubauer vor. Demnach verlaufen die Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt überwiegend planmäßig. Positiv schlagen sich in der ersten Jahreshälfte hauptsächlich die Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer (ca. +74.000 EUR) nieder.

Auf der Ausgabenseite treffen die anhaltenden Preissteigerungen und der hohe Tarifabschluss auch die Gemeinde Mudau. In der Summe können die Ausgabenansätze aber voraussichtlich eingehalten werden.

Im Gesamtergebnis wird sich aufgrund dessen das negative ordentliche Ergebnis vermindern und Stand heute wird ein wesentlich besseres Gesamtergebnis erreicht werden.

Im investiven Bereich können die beiden mehrjährigen Maßnahmen „Alter Weg“ in Schloßau und „Fettigstraße mit Retentionsbecken“ in Mudau noch dieses Jahr fertig gestellt werden. Das Baugebiet „Fasanenweg“ wurde bereits im Juni offiziell abgenommen, ebenso die Erschließung Bauplatz „Brunnenwiese“ in Mörschenhardt.

Der Kindergarten Schloßau hat ein neues Außenspielgerät erhalten. Allerdings können auch in diesem Jahr einige Maßnahmen teilweise nicht planmäßig umgesetzt bzw. begonnen werden, hier sei beispielhaft aufgeführt der Ausbau der Dr. Humpert Straße, die Ausstattung der Regenüberlaufbecken mit Messtechnik und das Strukturgutachten Abwasser.

Eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im rückwärtigen Bereich eines bestehenden Wohnhauses „Im Fuchseneck“ in Schloßau bedurfte der Änderung der bestehenden Abgrenzungssatzung. Denn das Vorhaben liegt zu einem Drittel innerhalb der Abgrenzungssatzung und zu zwei Drittel im Außenbereich, wäre daher gegenwärtig nicht genehmigungsfähig. Das Gremium nahm als Begründung für eine mögliche Änderung zur Schaffung von Baurecht die Situation ebenso zur Kenntnis wie die Tatsache, dass in der Nähe (Mörschenhardter Straße) vor einigen Jahren ein ähnlich gelagerter Fall bereits zugelassen wurde und dies auch ein positives Beispiel für Nachverdichtung in der Innenentwicklung darstellt.

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Des Weiteren soll durch die Änderung der Abgrenzungssatzung die Doppelgarage des bestehenden Wohnhauses, die hälftig außerhalb der Abgrenzungssatzung liegt, einbezogen und dieser Missstand bereinigt werden. Dem Verfahren zur Änderung der Abgrenzungssatzung stimmte der Gemeinderat ebenso zu wie dem Bebauungsplanverfahren.

Den planerischen Grundlagen mit zeichnerischen und ggf. schriftlichen Festsetzungen sind Begründung, Bearbeitung der relevanten Umweltbelange und der artenschutzrechtliche Prüfung beizufügen. Die Kosten für dieses gesamte Verfahren sind vom Bauherrn zu tragen. Hierfür wurde mit dem Bauherrn ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen.

 

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