Schwarzfahrern den Kampf angesagt

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Stärkere Kontrollen im gesamten VRN

Rhein-Neckar. (pm) Ab sofort und bis zum Ende des Jahres 2012 wird der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) zusätzlich zu den üblichen Kontrollen der Verkehrsunternehmen im VRN weitere Fahrausweisprüfungen im gesamten Verbundgebiet und bei allen Verkehrsunternehmen durchführen.

Ziel ist es, sich einen genauen Überblick über Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein im VRN zu verschaffen und ein effizientes Prüfkonzept zur Reduzierung des sogenannten Schwarzfahrens zu erstellen.


„Die meisten Fahrgäste sind ehrlich, die Schwarzfahrerquote im VRN vergleichsweise im Rahmen. Dennoch möchten wir mit verstärkten Kontrollen die Anzahl der Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis reduzieren, damit die ehrlichen VRN-Kunden nicht für die sogenannten Schwarzfahrer mit bezahlen müssen“, sagte Rüdiger Schmidt, Geschäftsführer der Unternehmensgesellschaft Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (URN GmbH).

Ein vom Verbund beauftragtes Prüfunternehmen wird im gesamten Verbundgebiet bei nahezu allen Verkehrsunternehmen stichprobenartige Prüfungen durchführen.

Bei vielen großen Verkehrsverbünden und Aufgabenträgern im ÖPNV ist das Thema deutschlandweit auf der Tagesordnung. Durch verschiedene Maßnahmen wird versucht, die Reduzierung des Schwarzfahrens zu erreichen.

Bei vielen Unternehmen im VRN heißt es seit einiger Zeit im Busverkehr: Bitte vorne einsteigen und Fahrkarte vorzeigen. Pilotprojekte im Vorfeld haben gezeigt, dass die Schwarzfahrerquote dadurch deutlich reduziert wurde.


Um dem Phänomen „Schwarzfahren“ entgegenzuwirken, sind die verschiedensten Methoden möglich, zusätzliche Einnahmen zu generieren bzw. die Einnahmen dauerhaft zu sichern.

Schwarzfahren ist ein Straftatbestand und bedeutet juristisch die Erschleichung einer Leistung. Nach den Beförderungsbestimmungen ist hierfür ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von derzeit 40 Euro zu bezahlen. Missbräuchlich genutzte Fahrausweise werden einbehalten. Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis müssen darüber hinaus noch mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.

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