VRRN lehnt Outlet Center ab

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Sinsheim. (pm) Der Planungsausschuss des Verbandes Region Rhein-Neckar hat festgestellt, dass das geplante Fabrikverkaufszentrum (Designer Outlet Center) in Sinsheim im Widerspruch zum Regionalplan Rhein-Neckar-Odenwald und zum Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg steht. Daher wurde auf der jüngsten Sitzung in Heppenheim beschlossen, dem zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe zu empfehlen, die von der Stadt Sinsheim beantragte Zielabweichung nicht zuzulassen.


Der fraktionsübergreifend einhellige Beschluss wurde mit der gültigen Rechtslage begründet, wonach Zielabweichungsverfahren nur dann zulässig sind, wenn sie die Grundzüge der Regionalplanung nicht berühren. Dies könne in diesem Fall jedoch nicht bescheinigt werden. Verbandsdirektor Ralph Schlusche bemerkte: „Ein solches Designer Outlet Center verletzt beispielsweise das so genannte Kongruenzgebot, d.h. es würde zu viel Kaufkraft aus anderen Bereichen der Region abziehen.“ Außerdem sei ein solch großes Verkaufszentrum mit 10.000 m² Verkaufsfläche ausschließlich in Oberzentren wie Mannheim, Heidelberg oder Ludwigshafen zulässig und auch dort nur in die Innenstadt integriert. Bei Sinsheim handelt es sich bekanntlich um ein Mittelzentrum.


Den von der Stadt Sinsheim vorgebrachten Argumenten wurde widersprochen. So sei z.B. kein atypischer Fall zu konstatieren, denn es handle sich um ein klassisches Fabrikverkaufszentrum in typischer Stadtrandlage. Der Leitende Direktor und Chefplaner des Verbandes ging auf die viel beschworene „verkehrsgünstige Lage“ des Standorts ein: „Die Lagegunst alleine ist kein maßgebliches Kriterium für eine regionalplanerische Zustimmung. Sie deutet in erster Linie auf gute privatwirtschaftliche Erfolgschancen hin.“

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