Neckar-Odenwald-Kreis. Eine Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung macht es möglich: Das Kennzeichen BCH wird für den gesamten Zulassungsbezirk des Neckar-Odenwald-Kreises eingeführt. Die Kraftfahrzeughalter im gesamten Neckar-Odenwald-Kreis haben also künftig die Wahl zwischen den Buchstabenkombinationen „MOS“ und „BCH“ am Beginn ihres KFZ-Kennzeichens.
Bevor die Zulassungsstellen in Mosbach und Buchen die Buchstabenkombination „BCH“ aber tatsächlich ausgeben dürfen, muss das Bundesverkehrsministerium einen sogenannten „Festlegungsbescheid“ erlassen. Mit dieser Verfügung aus Berlin ist in Kürze zu rechnen. Viele Interessierte wenden sich mit ihren Wünschen aber bereits jetzt an die Zulassungsstellen des Landkreises. Deshalb nimmt die Kreisverwaltung ab dem 1. Februar 2013 Online-Reservierungen für die Buchstabenkombination „BCH“ als Wunschkennzeichen entgegen.
Bürgerinnen und Bürger des Neckar-Odenwald-Kreises, die die Buchstabenkombination „BCH“ ihrem KFZ-Kennzeichen voranstellen möchten, können sich ab Februar über das neu aufgestellte Internetportal der Zulassungsstelle unter www.neckar-odenwald-kreis.de , “Zum Wunschkennzeichen“ ab sofort ihr ganz persönliches Wunschkennzeichen mit der entsprechenden Kombination sichern.
Auf dieser neuen Online-Plattform gelten entsprechende Online-Reservierungen dann 90 Tage – statt wie bisher nur 14 Tage. Dabei ist es im Übrigen gleich, ob es ein „BCH“- oder ein „MOS“-Kennzeichen werden soll. Für diese Online-Reservierung werden, wie bisher auch, Gebühren in Höhe von 12,80 € fällig.
Sobald Fahrzeuge mit „BCH“-Kennzeichen tatsächlich zugelassen und die entsprechenden Kennzeichen ausgegeben werden können, wird das über die Tagespresse bekannt gegeben.
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