Zaberfeld/Heilbronn. (ots) Die Kriminalpolizei Heilbronn nahm am 19.11.2015 nach
umfangreichen Ermittlungen drei Männer im Alter von 24 und 31 Jahren
in Zaberfeld vorläufig fest. Ihnen wird vorgeworfen, zwischen Januar
und November von Zaberfeld aus einen schwunghaften Handel mit
Kräutermischungen über das Internet betrieben zu haben. Die
Mischungen wurden als legal beworben, unterliegen aber gemäß mehrerer
Gutachten dem Betäubungsmittelgesetz. Für den Vertrieb der Drogen
hatten die Beschuldigten ein eigenes Markenlogo entworfen und
professionelle Verpackungsmaterialien verwendet. Den Männern werden
mehrere Hundert Einzeltaten vorgeworfen. Dabei wird auch gegen die
Abnehmer der angebotenen Kräutermischungen ermittelt. Sie haben
verbotenerweise Betäubungsmittel erworben, auch wenn die Anbieter im
Internet diese als legal beworben hatten. Durch den Konsum von
sogenannten Kräutermischungen wird versucht, einerseits
Rauschzustände wie bei klassischen Drogen herbeizuführen und
andererseits das Betäubungsmittelgesetz zu umgehen. Die verwendeten
Stoffe werden künstlich in immer neuen chemischen Zusammensetzungen
hergestellt mit dem Ziel, in der konkreten Kombination noch nicht
verboten zu sein. Dabei ist die Wirkung dieser synthetischen und mit
anderen Stoffen gemischten Droge oftmals sehr schwer einzuschätzen
und für den Organismus oftmals besonders gesundheitsschädigend.
Hinter dem harmlos klingenden Begriff “Kräutermischung” verbergen
sich hochgefährliche Stoffe. Daneben gerät man als Käufer in Gefahr,
strafrechtlich verfolgt zu werden. Die Tatverdächtigen im
geschilderten Fall wurden am 20.11.2015 auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Heilbronn dem zuständigen Haftrichter beim
Amtsgericht vorgeführt. Gegen zwei 24 und 31 Jahre alte Männer wurde
der Haftbefehl in Vollzug gesetzt. Der Haftbefehl gegen einen
weiteren 24 Jährigen wurde nach Erlass von Auflagen außer Vollzug
gesetzt.