Erörterungstermin zum Windpark Markgrafenwald abgesagt

Logowaldbrunn (1).jpg

BUND und NABU fordern Aufgabe des Projektes
  (pm) Vom 25. bis 28. Juli sollte in Waldbrunn der Erörterungstermin für den geplanten Windpark Markgrafenwald stattfinden. Der Termin wurde heute auf Antrag der Windpark Markgrafenwald GbR abgesagt. Die Gründe sind nicht bekannt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald und der Naturschutzbund (NABU), Bezirksverband Rhein-Neckar-Odenwald fordern die Betreiber auf, den Genehmigungsantrag zurückzuziehen, da das Projekt aus Gründen des Artenschutzes nicht genehmigungsfähig ist.
 
 „Die Planungen im Markgrafenwald sind naturschutzfachlich und naturschutzrechtlich absolut untragbar. Auch wenn wir das aus energiepolitischer Sicht bedauern: An dieser Stelle ist ein Windpark unmöglich“, sagen die beiden Geschäftsführer Tobias Staufenberg (BUND) und Christiane Kranz (NABU). „Die Betreiber sollten die Konsequenzen ziehen und ihren Antrag zurückziehen.“
 
 Die beiden Naturschutzverbände kritisieren die Gefährdung streng geschützter Tierarten durch das Projekt. So sind aus Sicht von BUND und NABU hinsichtlich des Schwarzstorchs und des Wespenbussards aber auch bezüglich der im Gebiet vorkommenden Fledermausarten Verstöße gegen den Artenschutz zu erwarten. Die im Projektantrag genannten Vermeidungsmaßnahmen sind aus Sicht von NABU und BUND unzureichend oder gar nicht geeignet, um die Konflikte mit dem Artenschutz zu lösen.
 
 Der Odenwald ist aus Sicht von BUND und NABU grundsätzlich gut für den Ausbau der Windenergie geeignet. Der Ausbau muss allerdings naturverträglich ausfallen, was beim Windpark Markgrafenwald nicht der Fall gewesen wäre.
 

Werbung

Umwelt

Top

Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

[…]

Von Interesse