Neckarsulm: Neues Haushaltsrecht erst ab 2019

Symbolbild

Starttermin wird um ein weiteres Jahr verschoben

(snp) Die Stadt Neckarsulm führt das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) erst zum 01. Januar 2019 ein. Der Gemeinderat stimmte zu, den Umstellungszeitpunkt um ein weiteres Jahr zu verschieben. Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, das neue kommunale Haushaltsrecht spätestens zum 1. Januar 2020 einzuführen.

Ursprünglich war die Umstellung zum 01. Januar dieses Jahres geplant. Dieser Termin wurde laut Gemeinderatsbeschluss zunächst um ein Jahr verschoben, weil die Stadtkämmerei alle verfügbaren Personalkräfte auf den wirtschaftlichen Stabilitätskurs konzentrieren musste. Jetzt zwingen personelle Veränderungen dazu, den Starttermin neu festzusetzen. Sowohl die Projektleiterin als auch die zweite Vollzeitkraft in der Abteilung Finanzen und Controlling verlassen die Stadt, um sich neuen beruflichen Aufgaben zu widmen. Die Stelle der Projektleitung, die neu ausgeschrieben wurde, kann erst zum 01. Juni neu besetzt werden. Zudem benötigen die neuen Mitarbeiter des Projektteams ausreichend Zeit, um sich in den stadtspezifischen Produktplan einzuarbeiten.

Zur Vorbereitung auf das NKHR hat die Stadtkämmerei bereits einen organisationsorientierten Produktplan aufgestellt. Dementsprechend beschloss der Gemeinderat im Dezember 2016, den Haushaltsplan nach dem neuen Haushaltsrecht organisationsorientiert zu gliedern. Um eine Eröffnungsbilanz vorzulegen, muss die Stadt zudem ihr gesamtes Vermögen in Form von Gebäuden, Straßen, Maschinen und Fahrzeugen vollständig bewerten. Auch in diesem Teilprojekt sind die Arbeiten fast vollständig abgeschlossen.

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