(ots) Gleich in mehreren Geschäften wurden am Dienstagvormittag gefälschte 50-Euro-Geldscheine in Umlauf gebracht. Da sich die Taten nahezu zeitgleich abspielten, kann durchaus davon ausgegangen werden, dass mehrere unbekannte Personen unterwegs waren, um die Falsifikate gegen Bargeld einzutauschen.
Auch das Vorgehen kann als ähnlich bezeichnet werden. Im Stadtgebiet Walldürn waren zwei Männer in verschiedenen Einzelhandelsgeschäften unterwegs und übergaben insgesamt vier Scheine zum Bezahlen von Waren. Noch bevor es zu einem Bezahlvorgang kam, wurde ein gefälschter Fünfziger in Hardheim entdeckt. Die falsche Banknote wurde von den Angestellten erkannt. Als der Verdächtige dies bemerkte entfernte er sich zügig aus dem Laden. Der Mann wird als 160 bis 165 cm groß und schlank beschrieben. Er machte einen gepflegten Eindruck, hatte einen dunklen Teint und trug dunkle leicht wellige Haare sowie einen Vollbart. Der auf 30 Jahre geschätzte Mann sprach kaum deutsch und war mit einem Blouson, der auffällige Streifen hatte, und einer Jeans bekleidet. Die in Walldürn mit dem Falschgeld zahlenden Männer sollen ebenfalls dunkle Haare, einen dunklen Teint und Vollbärte haben und zwischen 25 und 30 Jahre alt sein. Beide trugen dunkle Kleidung und werden ebenfalls als gepflegt beschrieben. Einer der beiden war ungefähr 175 Zentimeter groß. Das Kriminalkommissariat Tauberbischofsheim hat die Ermittlungen übernommen. Zeugenhinweise werden an die Polizeiposten Walldürn (Telefon 06282 926610) und Hardheim (Telefon 06283 50540) erbeten.
Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]
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