##Staatsanwaltschaft Heidelberg sieht fahrlässige Körperverletzungen
(pm) Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat den Erlass eines Strafbefehls gegen einen 55-jährigen Mann wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung in 43 tateinheitlichen Fällen beantragt. Wie hoch die darin beantragte Strafe, in der Regel eine Geldstrafe, sein soll, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit.
[themoneytizer id=”17065-1″] Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, aufgrund einer, durch einen zu Boden gefallenen Gegenstand verursachten, Ablenkung zunächst mit zwei Kraftfahrzeugen kollidiert und sodann in die Hauswand eines Gebäudes in Eberbach gefahren zu sein und hierdurch am 16.01.2018 mit dem von ihm gesteuerten Kraftomnibus fahrlässig die zum Teil erheblichen Verletzungen von 43 Personen verursacht zu haben ([KP/NZ berichteten]). Auch unserer Redaktion gegenüber hatten mehrere Businsassen berichtet, dass wohl eine Wasserflasche zu Boden gefallen war, die der Fahrer habe aufheben wollen.
Nach dem Unglück hatten Sachverständige technische Probleme am Bus als Ursache ausgeschlossen. Auch gesundheitliche Probleme beim Busfahrer hatten die Ermittler ausgeschlossen. Der 55-Jährige hat bisher von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht, sodass es keine offiziellen Stellungnahme von dessen Seite gibt. Aus dem Umfeld des Fahrers verlautet jedoch, dass noch weitere Untersuchungen bevorstehen, die möglicherweise doch medizinische Ursachen für das Unglück belegen.