
Warken und Gerig: „Sonderzahlungen für besondere Leistungen in der Corona-Krise sollen steuerfrei sein.“
(pm) Die Bundestagsabgeordneten der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg schlagen vor, dass Corona-bedingte Prämien bis zu einer noch zu bestimmenden Höhe steuerfrei verbleiben sollten. Dies teilten am heutigen Montag die beiden CDU-Bundestagsabgeordneten Nina Warken und Alois Gerig, die beide diese Initiative unterstützen, mit.
Warken und Gerig: „Mit der Corona-Pandemie erleben wir eine weltweite Krise, die auch unser Land derzeit fest im Griff hat. Während ein Teil der Menschen in Deutschland zu Hause bleibt und auf diese Weise sehr dabei hilft, das Virus und seine Verbreitung einzudämmen, leisten andere in dieser Zeit in ihren Berufen besonders viel für unsere Gemeinschaft. Sie kümmern sich mit großer Einsatzbereitschaft darum, unser aller Gesundheit, Sicherheit und Versorgung auch in diesen schwierigen Zeiten zu gewährleisten. Ob beispielsweise im Krankenhaus, in Supermärkten oder in der Pflege – viele Arbeitgeber haben bereits angekündigt, diesen außergewöhnlichen Einsatz auch durch einen Gehaltsbonus zu würdigen.“
Und weiter: „Als staatliche Gemeinschaft können wir auch auf diesem Weg das Engagement dieser Leistungsträger in der Krise anerkennen. Wer jetzt unser Gemeinwesen am Laufen hält, soll hierfür einen Danke-Bonus erhalten.“
Ein ähnliches Modell werde bereits in Frankreich aktuell erfolgreich umgesetzt.
Es gebe viele Tätigkeitsfelder, die in der derzeitigen Krise eine besondere Relevanz für das Gemeinwesen hätten und die oft mit großen persönlichen Anstrengungen einhergingen. Zudem seien viele Berufsgruppen im Rahmen ihrer Arbeit einem höheren Ansteckungsrisiko ausgesetzt.
Die bereits bestehenden Listen der systemrelevanten Berufe böten eine geeignete Orientierung für eine zu erstellende Auswahl der Berufsgruppen.
Es solle aber geprüft werden, ob diese steuerfreie Gewährung eines Bonus nicht generell ermöglicht werde.
Für die Höhe der Steuerfreiheit der Prämie schlägt die CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg zunächst einen Betrag von bis zu 1.000 Euro vor. Geprüft werden solle auch, ob diese Steuerfreiheit nur bis zu einer bestimmten Höhe des Jahresbruttoverdienstes gewährt oder ob jeder von diesem Steuervorteil profitieren solle. Die Prämie dürfe zudem kein Gehaltsbestandteil sein und müsse zusätzlich zu den bisherigen vertraglichen Entgeltbestandteilen gewährt werden.
Warken und Gerig: „Gegenwärtig können wir das Ende der Pandemie noch nicht absehen. Weitere Anstrengungen stehen uns bevor. Aus unserer Sicht ist es dennoch wichtig, dass wir schon heute den Krisenbewältigern auch durch einen „Danke-Bonu Anerkennung und Motivation vermitteln.“