Biber am Marsbach. (Foto: Martin Kuhnt)
Kein Zusammenhang zum Biberdamm feststellbar
Walldürn. (pm) Eigentlich fließt das Wasser des Marsbachs von seiner Quelle in der Nähe des ehemaligen römischen Badhauses in Walldürn über den Main und den Rhein in die Nordsee. Nicht so seit dem Hochsommer 2020. Ab der Marsbach-Brücke in der Seesstraße bis zur Kläranlage ist das Bachbett trocken. Das wenige ankommende Wasser versickert im Untergrund. Kommen als Verursacher die Biber, welche seit 2018 im oberen Marsbachtal heimisch sind und durch ihre Dämme den Bach anstauen, als Verursacher in Betracht? Dieser Frage wurde in den vergangenen Wochen durch das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises als Untere Wasserbehörde in Zusammenarbeit mit dem bestellten Biberberater Martin Kuhnt nachgegangen.
Biber sind durch den Bau von Dämmen in der Lage, kleinere Fließgewässer anzustauen. An den Dämmen bilden sich dann, abhängig vom Gewässerprofil, sogenannte Biberteiche. Da Biberdämme aus Holz, Schlamm, Steinen und weiteren organischen Materialien bestehen, sind sie trotz ihrer stauenden Wirkung auch durchlässig. Vereinfacht gesagt fließt die Menge Wasser, welche dem von Bibern besetzten Gewässerabschnitt zugeführt wird, abzüglich der Verdunstungs- und Versickerungsmenge, unterhalb des Biberreviers wieder im Gewässer weiter. So verhält es sich auch beim Marsbach.
Es stellte sich somit die Frage, ob der Anstau des Marsbachs im Quellbereich einen Einfluss auf die Quellschüttung, also die austretende Wassermenge, hat. Um dies herauszufinden, wurde ein Biberdamm im Bereich des Marsbach-Brunnenfeldes durch einen Mitarbeiter des städtischen Bauhofs Walldürn fachmännisch geöffnet. Da es sich bei dem Damm um einen sogenannten Erschließungsdamm und nicht um einen den Biberbau schützenden Damm handelte, konnte die Maßnahme durch den Biberberater veranlasst werden. Denn Biberdämme dürfen nicht einfach geöffnet oder beseitigt werden. Je nach Dammtyp ist hierzu die Genehmigung der Unteren bzw. Höheren Naturschutzbehörde, vertreten durch die Biberberater (Landkreis) und Biberbeauftragten (Regierungspräsidium), erforderlich. Durch die Öffnung des Dammes wurde der Biberteich abgesenkt, so dass auch der Aufstau im Bereich der Quellaustritte reduziert wurde. Über mehrere Wochen wurde die Dammöffnung durch einen Mitarbeiter des städtischen Bauhofs Walldürn in regelmäßigen Abständen kontrolliert und wenn nötig wieder geöffnet. Denn Biber reagieren auf Eingriffe in ihr angelegtes Dammsystem in der Regel unmittelbar mit Reparaturmaßnahmen.
Messungen der Wasserpegel zeigten, dass der Quellaustritt des Marsbaches durch die Maßnahme frei lag. Zu einer Veränderung der austretenden Wassermenge führte dies allerdings nicht. Somit ist kein unmittelbar erkennbarer Einfluss der Biberaktivitäten im oberen Marsbachtal auf die Quellschüttung festzustellen. Untersuchungen zu den Ursachen der geringen Quellschüttung und zum Trockenfallen des genannten Marsbach-Abschnittes werden seitens der Unteren Wasserbehörde weiter betrieben.
Nähere Informationen erteilen die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes oder der zuständige bestellte Biberberater für den Bereich Hardheim – Höpfingen – Walldürn, Martin Kuhnt, Telefon 06282/248452, Mail: bi**********@ku****.eu.