(Symbolbild – Geralt/Pixabay)
Buchen. (pm) Das Amtsgericht Buchen hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mosbach gegen den 32-jähringen Angeklagten einen Strafbefehl wegen Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses in zwei Fällen erlassen und eine Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro, also von 1.800 Euro festgesetzt.
Der Angeklagte war als Postzusteller im NeckarOdenwald-Kreis eingesetzt. Im der Zeit von Januar 2018 bis April 2020 hat der 32-Jährige Postbote etwa 9.000 Postsendungen nicht auslieferte, um sich Arbeit zu ersparen. Bei den Postsendungen handelte es sich um Werbepost, Zeitungen, Zeitschriften und Briefpost. Der Angeklagte verwahrte die Postsendungen zunächst in seinem Fahrzeug, dann lagerte er sie in seiner Wohnung. Im April 2020 verwahrte er weitere 50 Postsendungen in seinem Rucksack.
Es wurden keine Briefe geöffnet und alle Sendungen erreichten letztlich ihre Empfänger.