Corona-Kontrollen in der Walpurgisnacht

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

Meteopolregion.  (ots) „Dis-Tanz in den Mai“ – so könnte das Motto für den Beginn des neuen Monats lauten. Das Polizeipräsidium Mannheim zeigte auch in der “Walpurgisnacht” und am 01. Mai-Feiertag mit jeweils rund 70 zusätzlichen Beamten starke Präsenz im öffentlichen Raum, um die Einhaltung der aktuell gültigen Corona-Regeln zu kontrollieren. Besondere Aufmerksamkeit lag sowohl in der “Walpurgisnacht” als auch am “Tag der Arbeit” am 01. Mai auf den Ausflugsörtlichkeiten und bekannten Treffpunkten der Region. Dazu kamen am Tag der Arbeit zahlreiche traditionell stattfindende Kundgebungen und Demonstrationen.

Insgesamt blieben die Besucherzahlen der anlässlich der “Walpurgisnacht” an diversen Örtlichkeiten in Heidelberg, vorrangig der Thingstätte, dem Philosophenweg sowie dem Neckarvorland erwarteten feiernden Personen überschaubar. Ganz unabhängig von der Pandemie hatte die Stadt Heidelberg auch dieses Jahr für das 01. Mai-Wochenende wieder ein Betretungsverbot für die Thingstätte ausgesprochen. Am Freitagabend machten nur eine vierköpfige Personengruppe auf dem abgesperrten Thingstätten-Gelände sowie eine Ansammlung von 15 Personen in der Heidelberger Kurfürsten-Anlage ein polizeiliches Einschreiten erforderlich. Auf dem Heiligenberg hatten vier Ausflügler den abgesperrten Bereich unerlaubt betreten. Auf einer Grünfläche in der Nähe der Stadtwerke hielten sich beharrlich 15 Personen auf, ohne die AHA-Regeln einzuhalten. Neben Anzeigen erhielten alle Personen auch Platzverweise.

Am “Tag der Arbeit” verliefen die meist gewerkschaftlichen Veranstaltungen in den Vormittagsstunden insgesamt ruhig und störungsfrei. Die Regeln der Corona-Verordnung wurden fast ausnahmslos eingehalten. Dagegen musste am Samstagnachmittag in der Mannheimer Augustaanlage eine sogenannte “Schilderdemonstration”, an der sich vorwiegend Kritiker der pandemiebedingten Einschränkungen beteiligt hatten, frühzeitig beendet werden, weil sich mehrere Teilnehmer nicht an die Auflagen, insbesondere nicht an die Masken-Trage-Pflicht hielten. Einige Besucher fanden sich anschließend zu weiteren kleinen – nicht genehmigten – Versammlungen zusammen. Diese wurden durch die Polizei aufgelöst. In diesem Zusammenhang wurden nicht nur Verstöße gegen die Corona-Verordnung konsequent festgestellt, es wurden auch 22 Platzverweise ausgesprochen. Außerdem werden Verstöße gegen das Versammlungsrecht geprüft.

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An den beliebten Mannheimer Treffpunkten wie dem Strandbad am Rheinufer und der Neckarwiese sowie der Neckarpromenade war ein eher geringes Personenaufkommen zu verzeichnen. Spaziergänger und Besucher hielten sich vorwiegend an die Corona-VO während sie am Samstagnachmittag die wenigen Sonnenstrahlen genossen.

Zur Überwachung der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen wurden jeweils in den späten Abendstunden in Mannheim, dem Rhein-Neckar-Kreis und – nur am Freitag – auch in Heidelberg stationäre Kontrollstellen an den Zu- und Abfahrtsstraßen errichtet.

Diese wurden gegen 23.30 Uhr, nachdem der Fahrzeugverkehr deutlich nachgelassen hatte, wieder abgebaut. Mobile Fahrzeugkontrollen im Stadtgebiet von Mannheim wurden weiterhin durchgeführt. Hierbei wurden nur wenige Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen und die Maskenpflicht festgestellt.

“Eine ruhige Walpurgisnacht und ein ruhiger 1.Mai-Feiertag”, resümiert Polizeivizepräsident Siegfried Kollmar. “Unser Konzept mit viel polizeilicher Präsenz im öffentlichen Raum ist erneut aufgegangen. Mit den Schwerpunktkontrollen konnten wir wieder schnell und lageorientiert reagieren. Mein besonderer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern von Heidelberg, Mannheim und dem Rhein-Neckar-Kreis, die sich trotz der nicht einfachen Gesamtsituation sehr verantwortungsvoll verhalten haben”, so Kollmar weiter.

Insgesamt kontrollierte die Polizei über 1000 Fahrzeuge und fast 2300 Personen. Dabei wurden 412 Verstöße festgestellt, von denen 92 zur Anzeige gelangen. Es handelte sich hierbei vorwiegend um Zuwiderhandlungen gegen die Maskenpflicht und Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen.

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