Ungeimpfter Krankenschwester droht Bußgeld

Auszug aus dem Schreiben des Gesundheitsamts Mosbach. (Repro: Hofherr)

Einrichtungsbezogene Impfpflicht im Neckar-Odenwald-Kreis angekommen

Mosbach.  Seit 16. März müssen Mitarbeiter in Pflegeheimen und Kliniken nachweisen, dass sie gegen COVID-19 geimpft sind oder eine Erkrankung überstanden haben. Die jeweils zuständigen Gesundheitsämter erhielten die Möglichkeit, gegen Krankenschwestern, -pfleger, aber auch Ärzte vorzugehen, entsprechende Nachweise anzufordern und Bußgelder zu verhängen.

Mit dieser Vorschrift will der Gesetzgeber Bewohner und Patienten entsprechender Einrichtungen vor Corona-Infektionen schützen.

Durch eine Leserzuschrift wurde uns heute bekannt, dass auch das Gesundheitsamt des Neckar-Odenwald-Kreises entsprechende Schreiben an Pflegekräfte verschickt.

Die Mitarbeiterin eines entsprechenden Betriebs erhielt mit Datum vom 29. März die Aufforderung bis 12. April entsprechende Nachweise vorzulegen bzw. Stellung zu beziehen. Sollte die examinierte Krankenschwester, die aufgrund ihrer Angst vor einer Corona-Impfung sogar einen Psychiater aufsuchte, bis zum genannten Datum nicht tätig geworden sein, droht das Gesundheitsamt in Mosbach mit einem Betretungsverbot, sodass die Mitarbeiterin dann ihren Arbeitsplatz nicht mehr betreten darf. Außerdem könne ein Bußgeldverfahren eingeleitet und eine Strafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.

Anm. d. Redaktion: Name und Arbeitgeber der Mitarbeiterin sind unserer Redaktion bekannt.

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