Katastrophenschutz im Kreistagsausschuss

Hochwasserschutz durch Flurneuordnung

(Archivbild)

Kommunale Mitfinanzierung einer originär staatlichen Aufgabe?

Dallau. (pm) Zur ersten Sitzung des Jahres trafen sich die Mitglieder des Ausschusses für Verwaltung und Finanzen des Neckar-Odenwald-Kreises im Dallauer Rathaus.

Zentrales Thema war dabei die weitere Finanzierung des Katastrophenschutzes, da Kreisrat Roland Burger zuvor in einem Antrag darauf hingewiesen hatte, dass die vom Land gewährten Beträge für die Unterhaltung der Katastrophenschutzfahrzeuge die Kosten der Blaulichtorganisationen nicht deckten.

Dies unterstrich auch Landrat Dr. Achim Brötel eingangs: „Die ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte, die ja ohnehin schon ihre Freizeit für den Dienst im Bevölkerungsschutz opfern, müssen am Ende des Tages dann womöglich auch noch Würstchen verkaufen, nur um die Unterhaltungskosten für ihre Fahrzeuge, die in Wirklichkeit unser aller Fahrzeuge sind, zu erwirtschaften.

Genau das kann und darf aber nicht sein.“ Insofern könne er die Forderung von Burger, der zugleich auch Präsident des DRK-Kreisverbands Buchen ist, nach einer kommunalen Mitfinanzierung in der Sache durchaus nachvollziehen.

Das Ganze habe aus Kreissicht aber auch noch eine Kehrseite, so Brötel weiter. Der Katastrophenschutz sei nämlich eine staatliche Kernaufgabe, für die das Land in der Verantwortung steht. Würden einzelne Kreise in einer solchen Situation die Finanzierungslücke durch kommunale Zuschüsse schließen, wäre das also systemwidrig.

„Wenn wir anfangen, freiwillig staatliche Aufgaben zu bezahlen, kann sich das Land ja erst recht gemütlich zurücklehnen. Das wäre deshalb in unseren Augen das völlig falsche Signal“, betonte der Landrat. Vielmehr müsse man im Rahmen der Überarbeitung des Landeskatastrophenschutzgesetzes vehement auf eine auskömmliche Finanzierung drängen.

Aus den Reihen der Ausschussmitglieder wurde diese Position einheitlich unterstützt. Dabei legten Kreisrätinnen und Kreisräte aller Fraktionen Wert darauf, dass man mit einem solchen Beschluss nicht etwa die wertvolle Arbeit der Organisationen gering schätze.

Man teile vielmehr ausdrücklich das Anliegen als Ausdruck der Wertschätzung. Deshalb beauftragte der Ausschuss wie vorgeschlagen den Landrat auch damit, beim Land nachdrücklich auf die prekäre Finanzierungssituation aufmerksam zu machen. Das werde er zeitnah veranlassen, so der Landrat abschließend.

Zudem hatten die Kreisrätinnen und Kreisräte die erfreuliche Aufgabe, Sach-und Geldspenden für den Kreis und die Neckar-Odenwald-Kliniken anzunehmen. „Allen Spenderinnen und Spendern gilt ein herzliches Dankeschön.

Das ist letztlich nichts anderes als gelebtes bürgerschaftliches Engagement“, sagte Brötel. Offiziell angenommen wurde in diesem Rahmen auch eine Jubiläums-Holztafel, welche die früheren Kreisräte Horst Weber und Gerhard Baar dem Kreis zum 50. Geburtstag geschenkt hatten.

Für die Bereitstellung der Sitzungsräumlichkeiten dankte der Landrat schließlich Bürgermeister Marco Eckl, der über aktuelle Projekte in seiner Gemeinde berichtet hatte.

Katastrophenschutz im Kreis

Der Schutz der Bevölkerung vor Katastrophen und anderen Schadensereignissen ist in Baden-Württemberg keine (kreis-)kommunale Angelegenheit, sondern eine staatliche Kernaufgabe. Im Neckar-Odenwald-Kreis beteiligen sich neben den (kommunalen) Feuerwehren und dem THW die beiden DRK-Kreisverbände Mosbach und Buchen sowie der DLRG-Bezirk Frankenland am Katastrophenschutz.

Fahrzeuge und Ausstattungen werden den privaten Trägern dabei insbesondere durch das Land zur Verfügung gestellt. Für die Unterhaltung der Ausrüstung werden jährliche Zuschüsse in Form von Pauschalen gewährt.

So sind den privaten Trägern der Katastrophenhilfe 2021 für 19 vom Land zugewiesene Fahrzeuge (inklusive Anhänger), ein Boot und eine Schnelleinsatzküche Pauschalen in einer Höhe von rund 23.000 Euro gewährt worden. Die Unterhaltung von Fahrzeugen des Bundes, die den Kreisverbänden des DRK ebenfalls zugewiesen sind, wird hingegen vollständig aus Bundesmitteln finanziert.

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