Kein “Wildtier”-Verbot für Zirkus

Neben Tigern und Löwen werden an zwei Tagen im September Pferde, Miniponys, Zebras, Kamele, Dromedare, viele unterschiedliche exotische Rinder, Lamas und sogar Kängurus und Strauße auftreten. Insbesondere gegen den Auftritt von Alexander Lacey mit seiner „besten gemischten Raubtiernummer der Welt“, so Sascha Melnjak, richten sich die Proteste. (Foto: Agentur)

Nachdem wir vor wenigen Tagen über den Auftritt des Zirkus Charles Knie berichteten (NZ berichtete), gab es auf unserer Facebook-Seite eine hitzige Diskussion zum Thema “Wildtiere im Zirkus”. Die überwiegende Zahl der Leser sprach sich dabei gegen Tiernummer in der Manege aus.

Als im Jahr 2015 in Buchen ein Spaziergänger von einem Zirkuselefanten getötet worden war (NZ berichtete), wollte auch die Stadtverwaltung Mosbach eine Verordnung beschließen, mit der ein Auftritt von sogenannten “Wildtiere” wie domestizierte Großkatzen oder Elefanten noch mehr im Stadtgebiet auftreten dürfen (NZ berichtete). Die Verordnung sollte zum 01. Januar 2016 in Kraft treten.

Groß dann die Verwunderung, als der Zirkus Charles Knie gegenüber NOKZEIT ein Gastspiel für den September ankündigte. Dabei sollen unter anderem Löwen und Tiger präsentiert werden. Wogegen NOKZEIT-Leser wie eingangs berichtet massiv Sturm liefen.

Unsere Nachfrage bei der Stadt Mosbach und bei Oberbürgermeister Michael Jann ergab dann, dass Mosbach aus rechtlichen Gründen auf die kommunale Verordnung verzichtet hat, sodass weiterhin sogenannte “Wildtiere” im Stadtgebiet präsentiert werden dürfen.
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Oberbürgermeister Jann bezieht gegenüber NOKZEIT folgendermaßen Stellung:
“Nach den Vorkommnissen in Buchen haben viele Kommunen – so auch Mosbach – ein Wildtierverbot diskutiert. In der Prüfung zum Erlass einer kommunalen Satzung stellte sich dann heraus, dass es erhebliche rechtliche Bedenken im Hinblick auf ein kommunales Wildtierverbot gibt. Die Materie des Tierschutzes unterliegt der konkurrierenden Gesetzgebung. Mit Erlass des Tierschutzgesetzes hat der Bundesgesetzgeber von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht. Da der Begriff und der Umfang des Tierschutzes in den Regelungen des Tierschutzgesetzes abschließend geregelt sind, dürfen die Kommunen keine widersprechenden Entscheidungen treffen. Alle Initiativen und Vorstöße, u.a. des Bundesrates oder auch des Deutschen Städtetages, Rechts- und Verfassungsausschuss, in die Richtung Wildtierverbot/Tierhaltung in Zirkussen blieben bisher ohne Erfolg. Der Bund sieht derzeit keine Veranlassung, an den bestehenden Regelungen etwas zu ändern.

In diesem Zusammenhang wurden auch bereits kommunale Wildtierverbote von den Gerichten für rechtswidrig erklärt. Auch im vergangen Jahr hat das Verwaltungsgericht Hannover in einem Eilbeschluss (Az.: 1 B 7215/16) festgestellt, dass kommunale Satzungen, nach der die Stadt Zirkussen mit Wildtieren keine öffentlichen Flächen zur Verfügung stellen darf, rechtswidrig seien. In der Folge hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg dies mit unanfechtbarem Beschluss vom 02.03.2017 (Az.: 10 ME 4/17) entschieden und den erstinstanzlichen Beschluss bestätigt. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg führte aus, dass kommunale Satzungen, nach der Städte Zirkussen mit Wildtieren keine öffentlichen Flächen zur Verfügung stellen dürfen, rechtswidrig sind. Eine Kommune könne einem reisenden Zirkusunternehmen, das über eine tierschutzrechtliche Erlaubnis zum Mitführen von Wildtieren verfüge, die Übertragung kommunaler Flächen weder allgemein noch im Rahmen von Regelungen über die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen aus tierschutzrechtlichen Gründen versagen. Darüber hinaus greife das „Wildtierverbot“ auch unzulässig in die Freiheit der Berufsausübung von Zirkusunternehmen ein.

Seitens der Stadt wurde aufgrund der vorgenannten Punkte der Erlass eines kommunalen Wildtierverbots nicht weiter verfolgt.”

Infos im Internet:

www.zirkus-charles-knie.de/

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