Heilbronner Weindorf beschäftigt Polizei

Heilbronn.  Die erste Nacht des Heilbronner Weindorfes beschäftigte die Polizei und die Rettungsdienste. Die Beamten mussten bei zwei größeren Schlägereien eingreifen und jeweils eine Anzeige wegen Körperverletzung fertigen.

Bei den Schlägereien waren einmal zwei Personen und einmal vier  Personen beteiligt. Gegen drei Besucher wurden Anzeigen wegen Urinierens in der Öffentlichkeit gefertigt. Drei weitere Besucher traten in Glasscherben von weggeworfenen Flaschen und Gläsern. Zwei volltrunkene Personen wurden vom DRK ins Krankenhaus verbracht. Eine 47-jährige Frau musste in Gewahrsam genommen werden, da sie stark betrunken und orientierungslos war. Bei der Versorgung durch die Rettungssanitäter wurde die Frau aggressiv und versuchte nach einer Sanitäterin zu schlagen. Auf der Fahrt zum Polizeirevier Heilbronn schlug die Frau erneut um sich und beleidigte die eingesetzten Beamte/-innen. Sie durfte ihren Rausch in einer Zelle des Polizeireviers ausschlagen.




Die Polizei konnte beobachten, dass sich der Gemütszustand der Weindorfbesucher eigentlich erst gegen Ende der Öffnungszeiten des Ausschankes problematisch entwickelte. Ab diesem Zeitpunkt kam es vermehrt zu Aggressionen und kleineren Rangeleien sowie zu einer Vielzahl von verbalen Streitigkeiten und Beleidigungen. Gegen 02.00 Uhr war die Sülmerstraße von den letzten Gruppen geräumt und die Einsatzkräfte konnte nach Hause entlassen werden.

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Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

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