Mörder muss in die Psychiatrie

Werbach/Mosbach. Ein 47-jähriger Angeklagter, der eingestanden hatte, seine damals 38-jährige Lebensgefährtin getötet zu haben, wurde vom Landgericht Mosbach wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Außerdem wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahre und 6 Monate und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Die Nebenklage, die Tochter des Opfers, hat sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft angeschlossen.  Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.




Der Mörder hatte seine Partnerin Mitte Mai in Werbach-Gamburg im Schlaf erstickt. Die Leiche der wurde am 18. Mai in einem Wohnhaus in Gamburg aufgefunden.  Aufgrund der Auffindesituation und weiterer Unstimmigkeiten auch in den Angaben des Mannes ergab sich bereits zu diesem Zeitpunkt der Verdacht eines Tötungsdelikts. Deshalb wurde eine Obduktion durchgeführt, die bestätigte, dass es Gewalteinwirkung gegen Kopf und Hals der Frau gegeben hatte. Außerdem ermittelten die Experten, dass die Frau eines gewaltsamen Erstickungstod gestorben ist. Der 47-jährige Mann, der nur verurteilt wurde, gestand, die schlafende Frau wegen unüberbrückbarer Differenzen mit einem Kissen erstickt zu haben.

Das heute ergangene Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

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