Windkraft im Gemeinderat Haßmersheim

Haßmersheim: Neben der Barrierefreiheit für den Haltepunkt Haßmersheim im Zusammenhang mit der Stadtbahn Heilbronn-Nord (NZ berichtete) war die Nutzung von Windenergie Schwerpunkt der letzten Sitzung des Haßmersheimer Gemeinderates. Ferner wurde über den Verkauf von Bauplätzen beraten.

Der Gemeinderat gab auch einstimmig seine Stellungnahme zum Bebauungsplan „Liebold“ der Gemeinde Obrigheim ab. Die Gemeinde Obrigheim will in fünf Abschnitten 48 Bauplätze erschließen. Als Nachbargemeinde hat der Gemeinderat keine Einwände gegen die vorgesehene Maßnahme.

Bei immer mehr Gemeinderäten im Landkreis macht derzeit das Thema Windenergie die Runde, so auch in Haßmersheim. Zum Einen ging es um die Stellungnahme zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gundelsheim bezüglich der Windenergie, zum Anderen möchte die Gemeinde Haßmersheim aber auch eigene Konzentrationsflächen für Windenergie auszuweisen. Im Wesentlichen geht es dabei, um die Entscheidung, an welchen Stellen Windräder entstehen können und an welchen nicht. So lange der Gemeinderat dazu keine endgültige Stellungnahme gefasst hat, kann ein Bauherr, sofern gewisse gesetzliche Rahmenbedingungen wie Abstandsflächen eingehalten sind, beliebig Windräder auf der Gemarkung aufstellen. Um dies zu verhindern, hat die Haßmersheimer Gemeindeverwaltung bereits vor einiger Zeit mit dem Ingenieurbüro für Kommunalplanung Kontakt aufgenommen, um mögliche Flächen im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft Haßmersheim-Hüffenhardt zu finden. Dipl. Ing. Jürgen Glaser,  von IFK-Ingenieure aus Mosbach, erläuterte dem Gemeinderat die bisherigen Schritte. Das Ergebnis daraus waren sechs Standorte, die als mögliche Windkraftstandorte auf den Gemarkungen der Gemeinden Haßmersheim und Hüffenhardt ausgewiesen können. Davon liegen fünf auf dem Gemarkungsgebiet der Gemeinde Haßmersheim, einer auf dem Gebiet der Gemeinde Hüffenhardt.




Wichtig bei einer Entscheidung über einen solchen Standort ist auch die Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Grundstückseigentümer. Ein Grundstückeigentümer auf dessen Flächen zwei Windkraftstandorte ausgewiesen werden könnten, hat bereits erklärt, dass er nicht möchte, dass die Gemeinde die Ausweisung dieser Flächen weiter verfolgt. Bei einem weiteren Standort im Gewann Reichertsberg ist die Gemeinde als größter Grundstückeigentümer selbst betroffen. Doch die exponierte Lage im Neckartal hielt den Gemeinderat davon ab, diese Fläche als Konzentrationsfläche weiter zu betrachten. Letztlich blieben auf Gemarkung Haßmersheim nur zwei Standorte übrig. Der eine in der Nähe des Finkenhofes im Ortsteil Hochhausen, der andere im Bereich zwischen Hochhausen und dem Sportplatz Kälbertshausen. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, diese Standorte weiter zu verfolgen. Dies bedeutet noch nicht, dass die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen sind, dass dort auch Windräder entstehen können, sondern dass lediglich die entsprechenden formalen Schritte, wie Änderung des Flächennutzungsplanes, weiter vorangetrieben werden sollen.

Auch aus der Mitte des Gemeinderates wurde es für sinnvoll erachtet, die Konzentrationsflächen zu bündeln.  Auf konkrete Anfrage wurde mitgeteilt, dass derzeit noch kein Investor für die fraglichen Flächen vorhanden sei und die Gemeinde Haßmersheim derzeit selbst nicht als Investor auftreten wird. Dipl. Ing. Jürgen Glaser verwies auch darauf, dass es sich bei den Standorten um „Grenzertragsstandorte“ handelt, das bedeutet, dass noch nicht gewährleistet ist, dass auf den Flächen auch wirtschaftlich sinnvoll Energie erzeugt werden kann. Natürlich wurde auch über das Thema Einspeisevergütung auf gemeindlichen Flächen diskutiert, aber es war deutlich, dass wirtschaftliche Aspekte nicht im Vordergrund der Ausweisung stehen sollten, sondern ein Wildwuchs auf der Gemarkung verhindert wird. Alle Diskussionsteilnehmer wiesen darauf hin, dass die Windräder der aktuellen Technologie eine elektrische Leistung von 3 – 3,5 Megawatt haben und im Schnitt 140 m Nabenhöhe und einen Rotordurchmesser von bis zu 70 m haben, sodass die Gesamthöhe eines solchen Windrades bis zum 200 m betragen kann. Berücksichtigt werden muss bei der Planung auf Haßmersheimer Gebiet, dass für Teile der Standorte auch unterirdische Rohstoffabbaugenehmigungen vorliegen.

Der Gemeinderat sprach sich dann aber letztendlich eindeutig dafür aus, den Windkraftstandort Nr. 1 (Bereich Finkenfeld, Brunnenschlag und Dünnenberg) und Nr. 2 (Distrikt Stutz, Langer Schlag, Fuchsenloch) als Potenzialflächen im Rahmen der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft weiter voran zutreiben. Die übrigen erarbeiteten Standorte sollen derzeit nicht weiter verfolgt werden.

Kurzfristig hatte sich auch die HeidelbergCement AG in Spiel gebracht und vier Standorte auf Haßmersheimer Gemarkung vorgeschlagen. Diese Standorte sollen weiter untersucht werden und dann entsprechend einer Entscheidung des Gemeinderates herbeigeführt werden. Letztendlich wird sich der Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen nochmals mit Thema intensiv beschäftigen.

Bereits zuvor hatte sich der Gemeinderat mit den Windenergieplänen der Stadt Gundelsheim auseinander gesetzt. Die Stadt Gundelsheim plant die Ausweisung von drei Konzentrationszonen für Windkraftanlagen mit insgesamt 106 ha vor. Die Auswahl der Flächen erfolgte in Orientierung des Windenergieerlasses Baden-Württemberg. Die Stadt Gundelsheim ist mit ihren Planungen bereits weiter vorangeschritten. Sie will nämlich den Flächennutzungsplan der Stadt Gundelsheim entsprechend ändern und diese drei Konzentrationszonen aufnehmen. Bei der Diskussion über diesen Standort wurde deutlich, dass auch für die Stadt Gundelsheim noch nicht feststeht, ob diese Anlagen tatsächlich gebaut werden, aber letztendlich soll auch dort der Wildwuchs verhindert werden und solche Anlagen konzentriert auf einigen Standorten realisiert werden. Bürgermeister Marcus Dietrich informierte, dass im Vorfeld der Stellungnahme der Gemeinde Haßmersheim ein Abstimmungsgespräch mit dem ebenfalls am Verfahren beteiligten Neckar-Odenwald-Kreis und der Gemeinde Neckarzimmern stattgefunden hat und man die entsprechenden Stellungnahmen gegenseitig abgestimmt habe. Nach kurzer Diskussion sprach sich der Haßmersheim Gemeinderat dann dafür aus, der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Verwaltungsraum Gundelsheim zuzustimmen, auch wenn man mit den Windkraftstandorten östlich des Steinbruchs und Hummelberg nicht glücklich sei, da für die Ortsteile Haßmersheim und Neckarmühlbach eine direkte Sichtverbindung zu den Windkraftanlagen entstehen wird, während die Ortschaften Böttingen und Gundelsheim keine oder erheblich geringeren Sichtkontakt haben werden. Ferner regte der Gemeinderat an, zu überlegen, ob auf eine der drei Konzentrationsflächen verzichtet werden könne, um eine Überfrachtung des Neckartals bzw. der Umgebung mit Windkrafträdern zu vermeiden, zumal auch die Gemeinde Haßmersheim selbst nur zwei Windkraftstandorte ausweisen möchte.


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In einem weiteren Tagesordnungspunkt ging es um die Festsetzung der Elternbeiträge für die örtlichen Kindergärten. Die Kindergärten, die von den Kirchengemeinden betrieben werden, hatten ihre Modifizierung der Elternbeiträge der Gemeinde mitgeteilt. Der Gemeinderat hatte nun dazu seine Stellungnahme bzw. seine Zustimmung abzugeben. Für eine Regelgruppe soll künftig ein Monatsbeitrag von 99 Euro für das erste Kind erhoben werden. Für Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten oder Ganztagesgruppen erhöhen sich die Kosten jeweils anteilig und die Gebühr für ein Kind in einer Krippengruppe (unter 3 Jahre) beträgt 210 Euro/Monat. Mit diesen neuen Gebühren werden rund 20% der Kosten der Kindergärten von den Eltern getragen, für den Großteil der übrigen Kosten kommt die bürgerliche Gemeinde Haßmersheim auf. Auch die Kirchengemeinden geben noch einen Zuschuss. Der Gesamtaufwand für die Bezuschussung der vier örtlichen Kindergärten beträgt damit für die bürgerliche Gemeinde rund 560.000 Euro pro Jahr.

Zum Schluss der Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat noch mit dem Verkauf des alten Rathauses in Hochhausen und dem Verkauf von Bauplätzen in Hochhausen und Haßmersheim. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, das alte Rathaus in Hochhausen zum Preis von 25.000 Euro zu verkaufen. Ferner wurde beschlossen, Bauplätze zu den üblichen Konditionen in Haßmersheim und Hochhausen zu verkaufen.

 

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