EU und Land fördern Unternehmen

Förderprogramm „Spitze auf dem Land! – Technologieführer für Baden-Württemberg“

Neckar-Odenwald-Kreis. (pm) Innovation ist der Schlüssel für die Spitzenstellung des Landes Baden-Württemberg in der Europäischen Union. Mit der neu im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ will das Land diese Spitzenstellung erhalten und ausbauen. Die Förderung richtet sich an Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz „das Potential zur Technologieführerschaft“ erkennen lassen. Das Land und die EU unterstützen Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen. Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent, für mittlere Unternehmen bis zu zehn Prozent. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt.

Anträge auf Aufnahme in die Förderrichtlinie können laufend vorgelegt werden. Die Projektauswahl findet halbjährlich im Frühjahr und Herbst statt. Für die nächste Projektauswahl am 31. März 2015 müssen jetzt die Anträge über die Städte und Gemeinden eingereicht werden. Eine nachträgliche Bezuschussung von bereits begonnenen Vorhaben ist nicht möglich. Für Fragen steht Karin Brell vom Landratsamt unter Telefon 06261/84-1385 oder per E-Mail unter [email protected] zur Verfügung.

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Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

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