Seitenbacher-Erpresser muss fünf Jahre in Haft

Mosbach. Der als Erpresser des Müsliherstellers Seitenbacher bekannt gewordene 63-jährige Straftäter wurde heute vom Landgericht in Mosbach unter Vorsitz von Richter Dr. Alexander Ganter wegen versuchter räuberischer Erpressung zu der Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.  Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre und sechs Monate gefordert, während die Verteidigung auf eine Strafe von unter fünf Jahren plädiert hatte.

Das Landgericht hielt es für erwiesen, dass es der Angeklagte aus Neubrandenburg im Oktober letzten Jahres versucht hatte, vom Inhaber der Fa. Seitenbacher Buchen die Zahlung von 1 Mio. Euro zu erpressen. Für den Fall der Nichterfüllung seiner unberechtigten Forderung habe der Angeklagte angekündigt, die Produkte der Firma in verschiedenen Supermärkten zu vergiften und dessen Töchter durch einen Scharfschützen erschießen zu lassen. Der Inhaber der Firma war nach Absprache mit der Polizei zum Schein auf die Forderung eingegangen und hatte mittels zweier Inserate in der Berliner Zeitung Zahlungsbereitschaft signalisiert. Die Geldübergabe hätte auf dem Alexanderplatz in Berlin stattfinden sollen.
Da die Ermittler DNA-Spuren des Erpressers auf dem Schreiben gefunden hatte, konnte der Täter gefasst und in Untersuchungshaft genommen werden.
Der Mann nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.

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