Geistheiler erhielt Bewährungsstrafe

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

 
 Mosbach. (pm) Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Mosbach hat heute einen sogenannten Geistheiler wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses in drei Fällen (NZ berichtete) zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wurde untersagt, während der dreijährigen Bewährungszeit Frauen zu behandeln. Als Bewährungsauflage hat der Angeklagte 15.000 Euro in monatlichen Raten zu je 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu bezahlen.
 
 Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren beantragt; die beiden Nebenklägerinnen hatten sich diesem Antrag angeschlossen. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung beantragt.
 

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