Unseriöse Job-Angeboten per E-Mail

Derzeit erhalten Internet-Nutzer wieder vermehrt E-Mails, die einen lukrativen Job versprechen und angeblich von der Arbeitsagentur versendet wurden.

(pm) Aktuell werden E-Mails verschickt, die als Absender die Bundesagentur für Arbeit vermuten lassen. Die Adressaten werden gebeten, ihre Bewerbung an eine von der Absenderadresse abweichende E-Mail-Adresse zu schicken. Ein konkreter Ansprechpartner oder eine Internetadresse für weitere Informationen werden nicht genannt. Die Absender sind nicht zu identifizieren.

In der Betreffzeile stehen Angaben wie: „Agentur für Arbeit bietet Aufgaben“ oder „Arbeitsagentur Online nennt neue Stellenausschreibung 2016“. Zudem werden in den E-Mails konkrete Gehaltsversprechungen gemacht. Als Adressat wird am Ende oftmals eine „Vermittlungsagentur“ genannt.

Auszug aus einer unseriösen E-Mail:
Wollen Sie 3700 Euro im Monat erhalten? Unser Unternehmen sucht ab sofort neue Kollegen um das Kollektiv im europäischen Raum zu vervollständigen. Der Mitarbeiter ist ca. 6 Stunden pro Woche beschäftigt und hat keine eigenen Ausgaben.

Bei diesen E-Mails handelt es sich um Spam-Mails. Möglicherweise enthalten die E-Mails auch Viren oder Trojaner. Die Bundesagentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass sie in keinerlei Zusammenhang mit derartigen E-Mails steht.

Die Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall-Tauberbischofsheim rät daher, verdächtige unaufgefordert erhaltene E-Mails, die eine Arbeit versprechen, ungelesen zu löschen und keinem Link zu folgen.

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Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

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