## Entfallene Stallpflicht nicht als Entwarnung werten
**Neckar-Odenwald-Kreis. ** _(pm)_ Die aufgrund der Vogelgrippe verhängte Aufstallungspflicht für Geflügel wird im Neckar-Odenwald-Kreis nicht über heute, 15. März hinaus fortgesetzt. Grund ist die in Nordbaden unerwartet günstige Seuchensituation.
Anders als in Baden-Württemberg breitet sich die Seuche im Bundesgebiet allerdings weiter aus. Inzwischen sind alle Bundesländer betroffen. Fälle in Südhessen und in der Stadt Stadtprozelten im benachbarten bayerischen Landkreis Miltenberg zeigen, dass sich auch im Neckar-Odenwald-Kreis die Situation jederzeit ändern kann. Insgesamt sollten Geflügelhalter die entfallene Stallpflicht also nicht als Entwarnung werten. Der Fachdienst Veterinärwesen wird seine Bemühungen mit Untersuchung von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln fortsetzen und auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin achten.
Vom 18. November 2016 bis 31. Januar 2017 war vorsorglich ein landkreisweites Aufstallungsgebot verhängt worden, welches ab Februar bereits risikoorientiert auf eine Zone 500 Meter beidseits des Neckars reduziert werden konnte.