Strafe folgt auf dem Fuß
Mosbach. (pm) Die mehrmals bei den Glascontainern am Elzstadion und letztmals noch bei den Glascontainern bei der Jahnhalle abgelegten Teppichbodenreste (NZ berichtete) wurde nach Ermittlungen des städtischen Vollzugsdienstes zwischenzeitlich einem Verantwortlichen zugeordnet.
Dieser muss für die unerlaubte Entsorgung des Abfalls mit einem empfindlichen Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro rechnen. Weiterhin muss er noch die Kosten des städtischen Bauhofes für das Entfernen und Entsorgen des Mülls, welche sich zwischenzeitlich auf mehrere 100 Euro belaufen, übernehmen. Eine direkte Entsorgung bei den bekannten Annahmestellen wäre sicherlich günstiger gewesen. Vielleicht lernt der Betroffene etwas daraus.