Gemeinderat tagte in Katzental

Symbolbild

Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Diblik im Dorfge- meinschaftshaus in Katzental neben der Pressevertreterin, den Ge- meinderäten auch einige Bürgerinnen und Bürger.

Als ersten Tagesordnungspunkt wurde von anwesenden Bürgern Fragen zur Verkehrssituation in der Fontanestraße im Ortsteil Katzental gestellt. Der Vorsitzende konnte mitteilen, dass die vor- gebrachten Anliegen unterstützt und der Unteren Straßenverkehrs- behörde beim Landratsamt in Mosbach vorgelegt wurden. Eine Entspannung der Verkehrssituation wird ab dem 23.11.18 erwartet, da dann die Sperrung der B 292 bei Auerbach aufgehoben wird und dadurch auch die Umleitung über Katzental entfällt. Weiter führt das Landratsamt aktuell zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen für die Zeit der Umleitung in Katzental durch.

Nachdem das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung den anwesenden Urkundspersonen zur Kenntnis gegeben wurde, stand die Feststellung der Jahresrechnung 2017 auf der Tagesordnung. Die Jahresrechnung 2017 wurde buchungstechnisch am 31.10.18 abgeschlossen. Das Haushaltsjahr 2017 schließt in Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben mit jeweils 18.998.821,59 € ab. Hiervon entfal- len 15.412.438,30 € auf den Verwaltungshaushalt und 3.586.383,29 € auf den Vermögenshaushalt. Im Vermögenshaushalt wurden Haus- haltseinnahmereste in Höhe von 722.000 € und Haushaltsausgabereste in Höhe von 2.531.000 € gebildet. Auf eine Kreditaufnahme konnte entgegen der ursprünglichen Planungen im Haushaltsjahr 2017 verzichtet werden. Im Weiteren wurde auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung 2017 einstimmig fest.

Anschließend wurde über den Neubau der Brücke zur Kläranlage beraten. Diese ist seit dem Hochwasser 2016 unbrauchbar. Es wurde provisorisch eine Behelfsbrücke angemietet, deren Weiternutzung zwischenzeitlich geprüft wurde. Wasserrechtlich ist dies nicht ohne weiteres möglich und es wären zumindest die Kosten für den Abriss der alten Brücke sowie Kosten für weitere Sicherungen und die Höherlagerung der Behelfsbrücke zu tragen. Die Behelfsbrücke könnte zwar für 109.480 € erworben werden, allerdings wird von einer langfristigen Nutzung dieser Behelfsbrücke abgeraten. Die Restnut- zungsdauer liegt bei maximal 20 Jahren. Die Sanierung der alten Brücke (Baujahr 1930) musste aus wirtschaftlichen und statischen Gründen verworfen werden. Somit ist ein Brückenneubau mittelfristig unausweichlich und auch langfristig die wirtschaftlichere Lösung. Die Kosten hierfür werden vom Ingenieurbüro Sack und Partner mit 720.000 € beziffert. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich den Neubau der Brücke zur Kläranlage.

Die Sanierung der Alten Ortsstraße stand als nächstes auf der Tagesordnung. Geschätzt belaufen sich die Kosten für den 120 m langen Bauabschnitt auf ca. 445.000 €. Nach Abzug von Fördermitteln wären noch rund 420.000 € von der Gemeinde zu tragen. Aufgrund der Vielzahl der geplanten bzw. in Umsetzung befindlicher Vorhaben und begrenzter Finanzmittel wurde vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, die Alte Ortsstraße gegenwärtig nicht zu sanieren.

Der Bericht zur Verkehrsschau am 18.09.18 war ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung. Insgesamt wurden 16 Punkte der Verkehrskommission zur Behandlung übersandt und verschiedene Themen auch vor Ort begutachtet. Im Bericht wurde auf einzelne Punkte sowie auf wiederkehrende Themen in Sachen Verkehr eingegangen. Es wurde ausführlich dargestellt, dass die Gemeinde Billigheim bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung nicht eigenständig handeln kann. Im Austausch mit dem Landratsamt Mosbach als zuständiger Behörde, werden dennoch weitere Verbesserungen angestrebt.

Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.

Im folgenden Tagesordnungspunkt wurde über die Erhöhung des kommunalen Zuschusses der Musikschule Möckmühl beraten. Ergänzend zum Musikunterricht werden auch die Fächer „Schauspiel“, „Ballett“, „Musikalische Früherziehung“, „Musikalische Grundausbildung“ und „Singen-Bewegen-Sprechen“ angeboten. Insgesamt sind etwa 700 Personen in der Musikschule Möckmühl musikalisch aktiv, davon 88 zumeist junge Bürger aus der Gemeinde Billigheim. Um die steigenden Personalkosten zu finanzieren, wur- den bereits die Gebühren für die Unterrichtsnutzer um vier Prozent zum 01.09.18 erhöht. Zudem beantragte die Musikschule den Zuschuss der Gemeinde Billigheim von aktuell 100 Euro auf 108 € zu erhöhen, wie auch in den Gemeinden Widdern, Roigheim, Möckmühl und Jagsthausen. Eine ebenfalls beantragte automatische Steigerung des kommunalen künftigen Zuschusses wurde abgelehnt. Der Gemein- derat beschloss mehrheitlich, den kommunalen Zuschuss pro Unterrichtsnutzer auf 108 € zu erhöhen.

Anschließend wurde über die Änderungssatzung zur Satzung über die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) beraten. Zum 01.01.2020 wird die Gemeinde Billigheim das kameralistische Haushaltsrecht auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umstellen. Deshalb muss die nächste Jahresverbrauchsabrechnung im Jahr 2019 deutlich früher als seither erfolgen, d.h. die Ablesung der Wasserzähler wird voraus- sichtlich bereits im September 2019 stattfinden. Somit entfällt die letzte, am 15.11.19, fällige Vorauszahlung. Aus diesem Grund wird jeder Vorauszahlung ein Drittel des zuletzt festgestellten Jah- reswasserverbrauchs zugrunde gelegt, die zu den gewohnten Termi- nen am 15.02., 15.05. und 15.08. fällig werden. Ab 2020 werden dann wieder wie bisher vier Vorauszahlungen fällig. Der Gemeinderat beschloss einstimmig diese Änderungssatzung.

Die Änderungssatzung zur Satzung über die öffentliche Abwas- serbeseitigung (AbwS) stand als nächstes auf der Tagesordnung. Auch hier muss die Jahresverbrauchsabrechnung aufgrund der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht zum 01.01.20 im Jahr 2019 deutlich früher, voraussichtlich im September 2019 erfolgen. Die letzte Vorauszahlung am 15.11.19 entfällt. Es wird ebenfalls bei jeder Vorauszahlung ein Drittel des zuletzt festgestellten Jahreswasserverbrauchs zugrunde gelegt, die zu den gewohnten Terminen am 15.02., 1505. und 15.08. fällig werden. Ab 2020 werden dann wieder wie bisher vier Vorauszahlungen fällig. Der Gemeinderat beschloss auch diese Änderungssatzung einstimmig.

Im letzten öffentlichen Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende noch über den Termin zur Schulung der Gemeinderäte im Rahmen des neuen kommunalen Haushaltsrechts, welcher im Juli 2019 stattfinden wird. Weiter wurde über den Sachstand des Projekts „Burglandschaft e.V.“ berichtet. Bürger, welche noch im Besitz von alten Bildern etc. des ehemaligen Schlosses im Ortsteil Billigheim sind, werden gebeten, sich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen.

Weitere Anfragen aus dem Rat betrafen den Zustand des Schulhofes der Grundschule, das neue Grabfeld auf dem Friedhof sowie die Billigheimer Straße im Ortsteil Sulzbach sowie die Schaffung eines Parkplatzes in der Möckmühler Straße im Ortsteil Billigheim. Die vergebenen Arbeiten für die Ertüchtigung des neuen Standorts des Schaltschranks in der Bachstraße im Ortsteil Allfeld sollen nach Mitteilung der beauftragten Baufirma in Kürze beginnen.

Die abschließende Frage hinsichtlich eines Kunstrasenplatzes in der Gemeinde konnte der Vorsitzende dahingehend beantworten, dass es dafür aktuell keinen finanziellen Spielraum gibt und dieser in den Haushaltsberatungen der nächsten Jahre weiter thematisiert wird.

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