90 Mio. Euro für Ländlichen Raum

(Foto: Ministerium)

Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz fördert im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum 2019 den Neckar-Odenwald-Kreis mit 3.748.360 Euro / Mit 68 geförderten Projekten wird ein Investitionsvolumen von 25.566.685 Euro angestoßen

Stuttgart. (pm) „Insgesamt können wir dieses Jahr 1.538 Projekte in 487 Gemeinden fördern. Mit der Fördersumme von 90 Millionen Euro wird landesweit ein Investitionsvolumen von knapp 729 Millionen Euro initiiert. Damit hat sich das mit ELR-Mitteln angestoßene Investitionsvolumen Vergleich zum Vorjahr um 109 Millionen Euro erhöht“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag anlässlich der Bekanntgabe der ELR-Programmentscheidung 2020 in Stuttgart.

„Seit mittlerweile 25 Jahren ist das ELR in Baden-Württemberg das wichtigste Strukturentwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum. Dass dieses silberne Jubiläum gefeiert werden kann, liegt am durchdachten Fundament des Programms: Zum einen greift die integrierte Strukturförderung mit den vier Förderschwerpunkten Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen die Anforderungen einer landesweiten Regionalförderung auf kommunaler Basis optimal auf. Zudem war das Programm von Anfang an flexibel genug aufgestellt, um auf strukturelle Entwicklungen passend reagieren zu können. So wurden in den letzten 25 Jahren 26.163 vielfältige Projekte von Privatpersonen, Unternehmern und Gemeinden gefördert. Mit den 1,6 Milliarden Euro an ausbezahlten Fördermitteln wurde im Ländlichen Raum ein Investitionsvolumen von 12,6 Milliarden Euro angestoßen. Die in Baden-Württemberg weitgehend dezentrale Siedlungsstruktur mit einem wirtschaftlich starken Ländlichen Raum ist auch ein Verdienst des ELR. Auf diese Bilanz bin ich stolz. Besonders wenn ich sehe, welch tolle Projekte mit Hilfe der Förderung umgesetzt werden konnten“, so der Minister.

Im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum gehen im Jahr 2020 Zuschüsse von insgesamt 3.748.360 Euro in den Neckar-Odenwald-Kreis. Mit 68 geförderten Projekten wird ein Investitionsvolumen von 25.566.685 Euro angestoßen.

„Im Zuge der Programmentscheidung 2020 haben wir im Jubiläumsjahr 487 Gemeinden ausgewählt. Die aufgenommenen Projekte werden sehr unterschiedliche, wichtige Impulse für die strukturelle Entwicklung unseres Ländlichen Raums setzen“, sagte Minister Hauk. „Mit der bisher höchsten ELR- Programmentscheidung in der 25-jährigen Geschichte des ELR ist es uns gelungen, die Fördermittel noch einmal um knapp 15 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr zu steigern. Die diesjährige Programmentscheidung umfasst gut 90 Millionen Euro“, betonte Hauk.

Gastronomie und Grundversorgung

Mit der neuen Sonderlinie Dorfgasthäuser/Grundversorgung will die Landesregierung die Struktur der Dorfgaststätten stärken. Durch die gewandelte Nachfrage und die veränderten ökonomischen Rahmenbedingungen, mussten in den vergangenen Jahren viele Dorfgaststätten schließen. „Sowohl für die Gastronomen als auch für die Kommunen ist dies meist ein bitterer Schritt. Eine attraktive Gastronomie trägt erheblich zu einem vitalen Ortsbild und zugleich zu einer soliden Grundversorgung bei. Dorfgasthäuser sind für die meisten Gemeinden von großer Bedeutung, da es sich dabei um eine ‚Grundversorgung plus‘ handelt. Es geht auch, aber nicht nur ums Essen. Dorfgaststätten sind ebenso ein wichtiger Ort für die Gemeinschaft, für Feiern ebenso wie für Vereinsversammlungen mit intensiven Diskussionen. Um den Verlust der Dorfgasthäuser abzubremsen, haben wir die Sonderlinie ins Leben gerufen“, sagte der Minister.

Gastronomische Projekte sollen im Rahmen dieser Sonderlinie bei dieser Programmentscheidung ebenso berücksichtigt werden wie Projekte zur Grundversorgung. In der Programmentscheidung 2020 konnten über fünf Millionen Euro für gastronomische Projekte eingeplant werden. Auch bei den kommenden Programmentscheidungen werden Dorfgasthöfe gezielt mit dieser Sonderlinie unterstützt. „Für die nächste Entscheidungsrunde im Juni 2020 setzen wir auf zahlreiche Anträge für innovative Konzepte, die dazu beitragen, der dörflichen Gastronomie neuen Schwung zu geben“, so Hauk.

Förderbedarf im Bereich der allgemeinen Grundversorgung

Auch im Bereich der allgemeinen Grundversorgung zeige sich ein zunehmender Förderbedarf. „Deshalb ist es mir wichtig, die Grundversorgung in voller Breite zu unterstützen. Der Erhalt wohnortnaher Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen mit alltäglichem Charakter ist mir ein zentrales Anliegen“, betonte Peter Hauk. „Bäcker und Metzger, aber auch Schreiner, Friseure und Ärzte übernehmen wichtige Aufgaben der ländlichen Grundversorgung. Mit der Programmentscheidung 2020 fließen 9,3Millionen Euro in die Förderung der Grundversorgung, das Investitionsvolumen beträgt knapp 52 Millionen Euro. Wie bereits im vergangenen Jahr werden im Förderbereich Grundversorgung Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz (GAK) genutzt. Diese Mittel ermöglichen im ELR die verstärkte Förderung von Kleinstunternehmen im Bereich der Grundversorgung sowie von Basisdienstleistungen“, sagte der Minister.

Wohnen und Holzbau

Seit Gründung des ELR spielt die Innenentwicklung eine wesentliche Rolle. Um innerörtliche Lagen zu stärken und dem auch im Ländlichen Raum bestehenden Mangel an Wohnraum entgegen zu wirken, fließen auch 2020 wieder mehr als 50 Prozent der vorhandenen Mittel in den Förderschwerpunkt Wohnen. „Hier zählt nicht nur die Quantität, auch der ökologische Aspekt des Bauens darf nicht zu kurz kommen. Mit dem Förderzuschlag bei der Verwendung von Holz, möchten wir diesen vielseitigen, flexiblen und durch die CO2-Speicherung äußerst nachhaltigen Baustoff unterstützen. Dass nach 20 Prozent im Vorjahr nun 30 Prozent der geförderten Projekte diesen Förderbonus erhalten, zeigt, dass dieser traditionelle und zugleich zukunftsweisende Baustoff bei den Bürgern eine hohe Akzeptanz genieße“, betonte Hauk.

Lebendige Schwerpunktgemeinden

Gemeinden, die unter Beteiligung ihrer Bürger einen besonderen Entwicklungsbedarf nachweisen und zudem ein klares Zukunftskonzept vorlegen, können darüber hinaus für bis zu fünf Jahre als Schwerpunktgemeinde in das ELR aufgenommen werden. „In den meisten der derzeit 41 Schwerpunktgemeinden ist viel Schwung in die Gemeindeentwicklung gekommen, viele nachhaltige Projekte sind in der Umsetzung“, so der Minister. „Das ELR ist für den Ländlichen Raum Gold wert. Es hat sich in den 25 Jahren sowohl inhaltlich als auch im Volumen stark weiterentwickelt. Das integrierte Konzept zur Strukturentwicklung hat mittlerweile schon vielen Gemeinden einen strukturellen Entwicklungsschub beschert. Ich freue mich, dass im Zuge des Jubiläums beispielhaft ELR-Projekte der breiten Öffentlichkeit durch Filme, Artikel und Veranstaltungen näher bekannt werden“, betonte Peter Hauk.

ELR-Mittel im Neckar-Odenwald-Kreis:

  • Adelsheim 40.000 €
  • Aglasterhausen 97.560 €
  • Billigheim 55.820 €
  • Buchen 178.750 €
  • Elztal 102.760 €
  • Fahrenbach 497.040 €
  • Hardheim 20.000 €
  • Haßmersheim 67.120 €
  • Höpfingen 97.160 €
  • Hüffenhardt 350.280 €
  • Limbach 72.210 €
  • Mosbach 193.930 €
  • Mudau 76.920 €
  • Neckarzimmern 20.000 €
  • Neunkirchen 60.000 €
  • Obrigheim 138.120 €
  • Osterburken 34.800 €
  • Ravenstein 45.000 €
  • Rosenberg 132.945 €
  • Schefflenz 291.215 €
  • Schwarzach 116.250 €
  • Waldbrunn 782.780 €
  • Walldürn 77.700 €
  • Zwingenberg 200.000 €

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