
(Symbolbild – Pixabay)
Beschwerden aus der Mühlbachstraße
Billigheim. (pm) In der Mühlbachstraße in Billigheim wurde durch einen unachtsamen Hundehalter wiederholt Hundekot mitten auf der Straße hinterlassen.
Die Gemeinde richtet deshalb die dringende Bitte an alle Hundehalter, ihre Vierbeiner so zu erziehen, dass diese „ihre Geschäfte“ nicht auf öffentlichen Gehwegen, in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Spielplätzen, landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen oder gar in Nachbars Garten erledigen.
In der örtlichen Polizeiverordnung ist unter § 14 (Verunreinigung durch Hunde) folgendes geregelt:
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft auf eigenem Grundstück verrichtet. Für den verantwortungsvollen Hundehalter ist es eine Selbstverständlichkeit, die Hinterlassenschaften seines vierbeinigen Freundes einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Für den größten Teil der Hundehalter ist diese Rücksichtnahme einleuchtend.
An unbelehrbare Hundehalter richtet sich folgender Hinweis der Gemeindeverwaltung: Halter oder Führer eines Hundes, die dulden, dass ihr Tier die Notdurft auf Gehwegen, in fremden Vorgärten oder gar in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Spielplätzen oder landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen verrichtet, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
In diesem Zusammenhang gibt die Verwaltung zu bedenken, dass nicht beseitigter Hundekot für andere Hunde – und nicht nur für diese – eine permanente Ansteckungsgefahr bedeutet. Bei Verschmutzungen durch Hundekot ist eine Gefährdung insbesondere durch Salmonellen und Eier von Hundespülwürmern gegeben. Am stärksten gefährdet sind Kinder von einem bis zehn Jahren. Darüber hinaus hat Hundekot in Wiesen/Äckern, welch Landwirte zur Futtermittelerzeugung bewirtschaften nichts zu suchen, denn der Hundekot wandert dann früher oder später auch in die menschliche Nahrungskette.
„Auch hieran sollte ein gewissenhafter Hundehalter denken“, appelliert die Gemeinde Billigheim. Anzeigen bei denen ein Verursacher bekannt ist, werden durch die Gemeindeverwaltung im Einzelfall konsequent weiterverfolgt.