EU: Halbe Million für LEADER-Projekte

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(Symbolbild – Pixabay)

Die Region kann sich über 500.000 Euro EU-Mittel plus zusätzliche Landesmittel freuen. Ab sofort können Projektanträge bis zum 10. Juni 2020 bei der LEADER-Geschäftsstelle gestellt werden. Bedingung, dass die Projekte sofort umsetzbar sind und zum Regionalen Entwicklungskonzept passen. Das heißt, es muss vom Angebot bis hin zur Baugenehmigung alles innerhalb von drei Monaten vorgelegt werden.

Gefördert können öffentliche sowie private Vorhaben. Projekte die dem Erhalt unserer Kulturlandschaft dienen wie z.B. ein Baumlehrpfad oder den ländlichen Tourismus unterstützen. Auch haben Projekte für den Erhalt unserer Dörfer und Gemeinden sowie das bürgerschaftliche Engagement großen Stellenwert. Alles was unsere Region weiterbringt und stärkt. Interessiert? Projekte, die schon gefördert wurden, können auf der LEADER-Homepage abgerufen werden. Für Auskünfte stehen Geschäftsführer Martin Säurle und Sabine Keller von der Regionalentwicklung Neckartal-Odenwald aktiv  zur Verfügung. Telefon 06261 / 84 13 95 oder -96, [email protected].

Anm. der Redaktion:
Als Antragsteller sollte man sich aber nicht auf eine Zusage verlassen, sondern darauf achten, dass die Finanzierung unabhängig von LEADER gesichert ist. Es kommt immer wieder vor, dass bereits bewilligte Mittel im Nachhinein nicht ausgezahlt werden. Dies kann im Einzelfall existenzielle Probleme verursachen. Jüngstes Beispiel, von dem NOKZEIT/KATZENPFAD berichtete,  ist die Rücknahme einer Bezuschussung für den gastronomischen Betrieb Villa Katzenbuckel in Waldbrunn-Waldkatzenbach. Den Investoren, Sandra und Norbert Haas, für die ihre Villa eine Herzensangelegenheit ist, fehlten durch eine Rücknahme der Förderung über Nacht und ohne Vorwarnung, 200.000 Euro. Inzwischen ist das höchstgelegene Restaurant des Odenwalds zwar in Betrieb, einige Arbeiten, die teilweise bereits beauftragt waren, mussten auf unbestimmt Zeit verschoben werden.
Verlässlich ist die Realisierung der Projekte mit Unterstützung von LEADER daher nicht, müsste die LEADER-Stelle fairerweise kommunizieren. Im Gegenteil, bricht unerwartet eine elementare Säule der Finanzierung weg, kann dies ruinös sein, da mitunter Existenzen auf dem Spiel stehen. Dessen sollte sich jeder Antragsteller im Vorfeld bewusst sein. Außer der Villa Katzenbuckel sind uns zwischenzeitlich noch andere Projekte bekannt, denen so die Antragsteller „unter fadenscheinigen Gründen“ bewilligte und bereits ausgegebene Mittel versagt wurden.

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Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

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