Ärger mit zehnköpfiger Gruppe

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

 Tauberbischofsheim.  (ots) Ruhestörung, Beleidigungen, Widerstand gegen Polizeibeamte: Eine Gruppe junger Erwachsener und Jugendlicher hat am Freitagabend für Unmut in Tauberbischofsheim gesorgt. Die circa zehn angetrunkenen Personen hatten sich an einer Bushaltestelle am Wörtplatz versammelt. Als Anwohner eine Ruhestörung meldeten und die Streifenwagenbesatzungen vor Ort kamen, verhielt sich die Gruppe unkooperativ. Aufforderungen, den Platz zu verlassen, ignorierten die einzelnen Beteiligten zunächst. Später wechselte die Gruppe zu einem gegenüberliegenden Parkplatz, von welchem sie sich allerdings auch nicht mehr entfernen wollte. Ein 19-Jähriger beleidigte die Polizeibeamten. Von einem 16-Jährigen gingen Provokationen aus. Als die Polizisten ihn zum Streifenwagen bringen wollten, um ihn seinen Erziehungsberechtigten zu übergeben, leistete der Jugendliche Widerstand. Infolge mussten die Beamten ihn mit körperlicher Gewalt Handschließen anlegen und zum Dienstfahrzeug bringen. Später wurde er seinem Vater überstellt. Zwischenzeitlich hatte auch der 19-Jährige seinen Unmut kundgetan und sich weiterhin geweigert, die Örtlichkeit zu verlassen. Daraufhin nahmen die eingesetzten Streifenbeamtinnen und -beamten ihn in Gewahrsam. Die restlichen Personen verließen daraufhin den Wörtplatz, jedoch nicht ohne, dass erneut Beleidigungen in Richtung der Polizistinnen und Polizisten fielen. Alle Beteiligten müssen nun mit entsprechenden Anzeigen rechnen. Insgesamt waren vier Streifenwagenbesatzungen an dem Einsatz beteiligt.

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Genehmigung für Windpark Waldbrunn erteilt

Waldbrunn. (pm) Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am Dienstag die Errichtung und den Betrieb von insgesamt fünf Windenergieanlagen (Windpark „Waldbrunn“) in Waldbrunn, Gemarkungen Strümpfelbrunn und Mülben (Neckar-Odenwald-Kreis), sowie in Eberbach, Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), genehmigt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass die Voraussetzungen des Paragraph 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegen und die Vorhabenträgerin, die MVV Windenergie GmbH, einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung hat. Die Auslegung beziehungsweise Zugänglichmachung einer Ausfertigung der Genehmigung und seiner Begründung erfolgt in der Zeit von Mittwoch, den 24. Juni, bis einschließlich Mittwoch, den 8. Juli, auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen. Zusätzlich wird […]

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