Ruhestörung führt zu Corona-Party

Polizei, Blaulicht
(Symboldbild Polizei: K. Weidlich)

Heidelberg.  (ots) Beim Einschreiten hinsichtlich einer Ruhestörung stellten Polizeibeamte am frühen Samstagmorgen eine Party in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses im Stadtteil Bahnstadt fest. Eine Zeugin verständigte kurz nach ein Uhr die Polizei, da aus einer Wohnung im vierten Obergeschoss des Anwesens in der Kosselstraße laute Musik zu hören sei und sie sich deshalb in ihrer Nachtruhe gestört fühle. Als die Beamten die Wohnung aufsuchten, hörten sie laute Musik und nahmen starken Marihuana-Geruch wahr.

Als kurz darauf zwei Personen die Wohnung verließen, begaben sich die Beamten mit diesen Personen zur Wohnung. Beim Betreten der Wohnung konnte weiterhin deutlicher Marihuana-Geruch festgestellt werden. In der Wohnung hielten sich zu diesem Zeitpunkt neun Personen aus unterschiedlichen Haushalten auf, die dort offenbar eine lautstarke Party feierten. Von allen anwesenden Personen wurden die Personalien erhoben. Diese sehen nun einem Bußgeld wegen Verstoßes gegen die CoronaVO entgegen. Eine Person gab den Beamten falsche Personalien an, weshalb diese sich nun zusätzlich wegen falscher Personalienangabe verantworten muss.

Auf dem Balkon der Wohnung wurde zudem ein Päckchen Marihuana aufgefunden. Da bislang unklar ist, wem die Drogen zuzurechnen sind, wurden Ermittlungen wegen des Verdachts des Drogenbesitzes gegen alle anwesenden Personen eingeleitet.

Umwelt

Bewegungsjagd gegen die Schweinepest
Umwelt

Bewegungsjagd gegen die Schweinepest

(Symbolbild – Pixabay) Eberbach/Dielbach. Am Samstag, den 16. November 2024, findet in der Zeit von 8 Uhr bis ca. 15 Uhr, eine revierübergreifende Bewegungsjagd zur Vorbeugung der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest in den den Revieren Eberbach IV – Lautenbach und Oberdielbach statt. Der Bereich umfasst das Gebiet B 37 von Eberbach nach Lindach, über die Grenze Lindach/Zwingenberg nach Oberdielbach und über die Alte Dielbacher Straße zurück nach Eberbach. Die Bevölkerung, insbesondere Fußgänger, Jogger, Fahrradfahrer und Waldbesitzer/Selbstwerber werden eindringlich gebeten, sich aus Sicherheitsgründen während der Drückjagd nicht in diesen Gebieten aufzuhalten. Die Zufahrtswege sind zumeist mit Absperrhinweisen versehen. Auch der “Neckarsteig”-Wanderweg […] […]

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