Mannheim. (ots) Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat mit Verfügung vom 26.03.2021 gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten der CDFU, Nikolas Löbel, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Das bislang geführte Vorprüfungsverfahren hat ergeben, dass im Zusammenhang mit der Anmietung von Räumlichkeiten in der Geschäftsstelle des CDU-Kreisverbandes Mannheim, der Vergütung von Personal und einer dem Beschuldigten zuzurechnenden GmbH ein Anfangsverdacht für die Begehung mehrerer Straftaten, u. a. der Untreue besteht.
Soweit der Vorwurf der Bestechlichkeit von Mandatsträgern (§ 108e StGB) in Zusammenhang mit der Vermittlung von Maskengeschäften im Raum steht, hat die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart den Vorwurf geprüft und mangels Anfangsverdachts von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen. Im Gegensatz zu anderen Vorgängen besteht vorliegend kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der privaten Vermittlungstätigkeit des Nikolas Löbel und dessen Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter.
Weitere Angaben zu dem bei der Staatsanwaltschaft Mannheim geführten Verfahren können derzeit nicht gemacht werden. Eine Prognose über den Zeitpunkt des Abschlusses ist ebenfalls nicht möglich.
Löbel hat nach dem Bekanntwerden seiner Vermittlungstätigkeit für FFP2-Masken für ein Honorar in Höhe von 250.000 Euro wenige Tage vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg sein Bundestagsmandat und alle Parteiämter niedergelegt.